Für den Durchblick im Label-Dschungel

    oder

    Blauer Engel

    www.blauer-engel.de

    Staatliches Gütesiegel der Bundesrepublik Deutschland für umweltfreundliche und gesundheitsschonende Produkte und Dienstleistungen.

    Letzte Änderung: 2020
    Zeicheninhaber

    Deutsches Umweltbundesamt

    Labeltyp

    Gütesiegel

    "Transparenz"
    Der Labelinhaber antwortet auf Anfragen. Informationen zu den Kriterien und dem Labelsystem sind online zugänglich. Ein Stakeholder-Prozess stellt sicher, dass die Kriterien sinnvoll sind (weitere Infos).

    "Unabhängige Kontrolle"
    2-Augen-Prinzip: Eine vom Zeicheninhaber unabhängige Kontrollstelle führt regelmässig Kontrollen durch. Diese finden auch unangemeldet statt (weitere Infos).

    "Zertifizierung"
    4-Augen-Prinzip: Nach erfolgter Kontrolle wird der Kontrollbericht nochmals von einer unabhängigen und akkreditierten Zertifizierungsstelle überprüft (weitere Infos).

    Kontrolle mit anschliessender Zertifizierung durch die unabhängige Zeichenvergabestelle RAL gGmbH.  Die RAL gGmbH überprüft die Einhaltung der Anforderungen und schliesst Zeichennutzungsverträge für den Blauen Engel ab. Die produktspezifische Nutzungsdauer des Zertifikats beträgt in der Regel 2-4 Jahre. Die RAL gGmbH ist nicht akkreditiert. 

    Inhalte des Labels

    Ökologie

    Tierwohl

    Soziales

    Fair Trade

    Gesundheit

    Herkunft

    Über Inhalte des Labels

    "Inhalte des Labels". Die Inhalte, über welche dieses Label eine Aussage macht, sind grün markiert (Weitere Infos).

    Reinigungs- und Waschmittel, Baustoffe, Bodenbeläge, Farben und Lacke, Möbel und Bettwaren, Textilien und Leder, Elektronik, Holz und Holzprodukte, Holzschutzmittel, Fahrzeuge und Mobilität, Mehrwegbechersysteme

    Der Blaue Engel war 1978 weltweit das erste Umweltzeichen. Inzwischen sind mehr als 12 000 Produkte und Dienstleistungen von über 1 600 Unternehmen mit dem Blauen Engel ausgezeichnet.  

    Seit März 2013 besteht ein Kooperationsabkommen zwischen dem Blauen Engel und dem Österreichischen Umweltzeichen. Hauptanliegen ist dieZusammenarbeit bei der Entwicklung von Vergabekriterien und die wechselseitige Prüfung und Zertifizierung von Zeichennutzungsanträgen.

    Produkte mit diesem Label hier kaufen

    Fach- und Detailhandel, Supermarkt, Baumarkt, Drogerie, Papeterie

     

    Inhalte im Detail

    Allgemeine Kriterien

    Beachtet werden Anliegen sowohl des Umwelt- als auch des Konsumentenschutzes. Dazu gehören:

    • ressourcenschonende Herstellung (Wasser, Energie, Materialien)
    • nachhaltige Produktion von Rohstoffen
    • Vermeidung von Schadstoffen im Produkt
    • Reduktion schädlicher Emissionen an Boden, Luft, Wasser und Innenraum
    • Reduktion von Lärm und elektromagnetischer Strahlung
    • effiziente, energie- und wassersparende Nutzung
    • Langlebigkeit, Reparatur- und Recyclingfähigkeit
    • gute Gebrauchstauglichkeit
    • Einhaltung von internationalen Arbeitsschutzstandards

    Papierprodukte

    • Papierfaserbestehen zu 100% aus Altpapier.
    • Keine Verwendung von krebserzeugenden, erbgutverändernden, fortpflanzungsbeeinträchtigenden oder sensibilisierenden Stoffen
    • Kein Einsatz von optischen Aufhellern
    • Farbmittel dürfen keine Quecksilber-, Blei-, Cadmium- oder Chrom VI-Verbindungen enthalten.
    • Kein Einsatz von Chlor, halogenierten Bleichchemikalien und biologisch schwer abbaubaren Komplexbildner wie EDTA (Ethylendiamintetraacetate) oder DTPA (Diethylentriaminpentacetate)
    • Farbmittel, Oberflächenveredelungs-, Hilfs- und Beschichtungsstoffe müssen den Richtlinien der EU entsprechen.
    • Der Gehalt an DIPN (Diisopropylnaphtalin) darf bei unvermeidbarem Eintrag maximal 4% betragen.
    • Die Stoffe Formaldehyd und Pentachlorphenol dürfen vorgeschriebene Maximalwerte im Endprodukt nicht überschreiten.
    • Es dürfen keine Azofarbstoffe oder Pigmente eingesetzt werden, die bestimmte Amine abspalten können.
    • Für die Herstellung der Produkte dürfen keine Glyoxal-haltigen Hilfsstoffe eingesetzt werden.
    • Eingesetzte Biozide müssen den EG-Richtlinien entsprechen.
    • Druckpapier muss hinsichtlich seines Emissionspotenzials geprüft werden und darf vorgegebene Werte nicht überschreiten.
    • Gebrauchstauglichkeit (z.B. durch Einhaltung der gültigen DIN-Normen)

    Holz und Holzprodukte

    Allgemein

    • Der Holzanteil (Holz, Holzmehl und/oder Holzwerkstoffe) an den Endprodukten beträgt mindestens 50%
    • Die verwendeten Hölzer sollten nicht aus Urwäldern (borealen und tropischen Primärwäldern) stammen
    • Die verwendeten Beschichtungssysteme dürfen keine Stoffe enthalten, welche als giftig, krebserregend, erbgut- bzw. fortpflanzungsgefährdend eingestuft sind
    • Beschränkung des Gehalts an «flüchtigen» organischen Verbindungen
    • Die Produkte werden so verpackt, dass ein Ausgasen flüchtiger Bestandteile nach der Herstellung ermöglicht wird
    • Der Einsatz von Materialschutzmitteln (z.B. Flammschutzmittel) und halogenorganischen Verbindungen ist verboten
    • Dem Produkt ist eine Verbraucherinformation beizufügen mit Angaben zur Art und zur Herkunft des überwiegend verwendeten Holzes, zum Reparaturservice, zum Aufbau, zur Demontage und zur späteren Materialverwertung
    • Produktbezeichnungen, die Namensteile wie «Bio» oder «Öko» enthalten sind verboten


    Holzpellets

    • Die Rohstoffe stammen aus nachhaltiger Forstwirtschaft oder sind chemisch unbehandelte Holzrückstände
    • Wärme zur Trocknung aus erneuerbaren Energien oder industrieller Abwärme
    • Grenzwerte für Feinstaubemissionen bei der Herstellung

     

    Bau-, Garten- und Hobbygeräte

    Definierte Anforderungen bezüglich:

    • Geräusch- und Abgasemissionen
    • Dauerhaltbarkeit der Abgasminderungstechnik
    • Vermeidung von Leckverlusten
    • Tankpermeation
    • Materialanforderungen
    • Kennzeichnung der Kunststoffe an batteriebetriebenen Geräten
    • Papier zur schriftlichen Dokumentation
    • Kettenschmierstoffe

    Nachweise von:

    • Lärmmessungen
    • Abgasmessungen
    • Zeichennehmer und Beteiligte
    • Zeichenbenutzung

    Garten Diverses

    Kennzeichnung von Pflanzentöpfen und anderen Formteilen basierend auf folgenden Vergabekriterien:

    • Bestandteile aus 100% biologisch abbaubaren (kompostierfähigen) Substanzen (z.B. Stroh, Kork, Holzmehl)
    • Keine Verwendung von Synthesekunststoffen, Plastifikatoren, PVC-haltigen Materialien, bioziden Stoffen
    • Gebrauchstauglichkeit

    Möbel

    • Keine Hölzer aus Urwäldern
    • Keine Verwendung von Stoffen, die nach EU-Richtlinien als gefährlich, krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend gelten
    • Keine Verwendung von Flammschutzmitteln, halogenorganischen Verbindungen und schwer biologisch abbaubaren Stoffen
    • Produkte dürfen bestimmte Emissionswerte nicht überschreiten.
    • Produkte sind nach Möglichkeit so zu verpacken, dass ein Ausgasen flüchtiger Bestandteile nach der Herstellung ermöglicht ist.
    • Ersatzteile eines Produktes müssen während mindestens 5 Jahren verfügbar sein.
    • In Produktwerbung werden bestehende Gefahren nicht verharmlost (z.B. durch Bezeichnungen wie «nicht giftig», «nicht gesundheitsschädlich»).
    • Produktbezeichnungen enthalten keine Namensteile wie «Bio-», «Öko-» o.ä.

    Farben, Lacke, Klebstoffe, Holzschutzmittel

    Lacke:

    • Verbot bestimmter giftiger, krebserzeugender oder fortpflanzungsgefährdender Substanzen
    • Verbot von Pigmenten auf Blei-, Cadmium- und Chrom-VI-Basis
    • Begrenzung des Formaldehydgehalts
    • Gewährleistung der Qualitätsanforderungen für die Gebrauchstauglichkeit
    • Verbot verharmlosender Werbe- oder Produktangaben (z.B. nicht giftig)
    • Verpflichtende Angabe der Bestandteile gemäß der VDL-Richtlinien (Verband der deutschen Lackindustrie e.V.)


    Wandfarben:

    • Verbot bestimmter giftiger, krebserzeugender oder fortpflanzungsgefährdender Substanzen
    • Verbot von Pigmenten auf Blei-, Cadmium- und Chrom-VI-Basis
    • Produktspezifische Obergrenze für flüchtige organische Stoffe
    • Einstufung maximal in Wassergefährdungsklasse 1
    • Gewährleistung der Qualitätsanforderungen für die Gebrauchstauglichkeit
    • Verbot verharmlosender Werbe- oder Produktangaben (z.B. nicht giftig)
    • Verpflichtende Angabe der Bestandteile gemäß der VDL-Richtlinien (Verband der deutschen Lackindustrie e.V.)

    Schmiermittel

    • Grundsubstanzen sind zu mind. 70% biologisch abbaubar.
    • Maximal 5% Additivstoffe sind zulässig, Additive sind mind. potenziell biologisch abbaubar
    • Nicht biologisch abbaubare Additive dürfen nur begrenzt wasserlöslich sein.
    • Keine als krebserregend, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend, reizend oder umweltgefährdend eingestuften Stoffe sind zulässig.
    • Keine Halogen- oder Nitritverbindungen sind enthalten.

    Reinigungs- und Waschmittel

    In den folgenden Kategorien eingestufte Substanzen dürfen nicht enthalten sein:

    • Krebserregende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe
    • Umweltgefährdende Stoffe
    • Sensibilisierende Stoffe
    • Toxische Stoffe

    Büroelektronik

    PCs und Laptops:

    • Vermeidung nichtlösbarer Verbindungen (z.B. geklebt, geschweisst) zwischen unterschiedlichen Werkstoffen, soweit sie nicht technisch erforderlich sind
    • Grossformatige Gebäudeteile dürfen nicht metallisch beschichtet sein. Bei Laptops ist eine metallische Beschichtung erlaubt, sofern sie technisch erforderlich ist.
    • Keine galvanischen Beschichtungen
    • Keine halogenorganischen Verbindungen als Flammschutzmittel
    • Keine krebserzeugenden, erbgutverändernden, fortpflanzungsgefährdenden Stoffe in Kunststoffteilen bzw. in Flüssigkristallanzeigen (Monitor)
    • Die Verwendung von Rezyklat-Kunststoffen ist zulässig und erwünscht
    • Das Gerät muss bei Inaktivität selbständig in den Ruhezustand gehen
    • Energieverbrauch-Grenzwerte für die Leistungsaufnahme
    • Lärmemissionsgrenzwerte bei unterschiedlichen Betriebs-Modi
    • Erweiterung der Leistungsfähigkeit bei Arbeitsplatzcomputern und Laptops:
      • Erweiterung der Kapazität des Arbeitsspeichers
      • Vorhandensein von mindestens zwei zusätzlichen Schnittstellen für externe Laufwerke/Peripheriegeräte
      • Aufrüsten der Grafikfähigkeit (nur PC)
      • Einbau und Austausch von CD-ROM, DVD oder Diskettenlaufwerk (nur PC)
    • Quecksilbergehalt in den Lampen zur Hintergrundbeleuchtung von Flachbildschirmen darf nicht ≤ 3 Milligramm/Lampe
    • Verwendete Kunststoffe für die Verpackung ohne halogenhaltige Polymere
    • Rücknahmegarantie durch die Geräte-Produzenten
    • Service-Garantie durch die Geräte-Produzenten
    • 5-jährige Ersatzteilverfügbarkeitsgarantie

     

    Bürogeräte mit Druckfunktion (Kopierer, Drucker, Faxgeräte):

    • Vermeidung nichtlösbarer Verbindungen (z.B. geklebt, geschweisst) zwischen unterschiedlichen Werkstoffen, soweit sie nicht technisch erforderlich sind
    • Grossformatige Gebäudeteile dürfen nicht metallisch beschichtet sein
    • Keine galvanischen Beschichtungen
    • Keine halogenorganischen Verbindungen als Flammschutzmittel
    • Keine krebserzeugenden, erbgutverändernden, fortpflanzungsverändernden Stoffe in Kunststoffteilen
    • Batterien dürfen kein Blei, Cadmium oder Quecksilber enthalten
    • Kostenlose Rücknahme der Original-Batterien/Akkumulatoren durch den Antragsteller
    • Die Geräte müssen Recyclingpapiere aus 100% Altpapier verarbeiten können
    • Geräte mit einer max. Arbeitsgeschwindigkeit von ≥ 45 DIN-A4-Seiten/min müssen mit einer Duplex-Einrichtung (beidseitiges Drucken/Kopieren) ausgestattet sein
    • Elektrofotografische Geräte mit einer max. Arbeitsgeschwindigkeit von 21-44 Seiten/min müssen – zumindest wahlweise – mit einer Duplex-Einrichtung (beidseitiges Drucken/Kopieren) ausgestattet sein
    • Fotoleitertrommeln dürfen kein Selen, Blei, Quecksilber oder Cadmium und deren Verbindungenen enthalten
    • Kostenlose Rücknahme verschlossener Fotoleitertrommeln
    • Hinweis, dass die Wartung der Geräte nur durch geschulte bzw. sachkundige Personen erfolgen sollte
    • Tonermodule und -behälter müssen so verschlossen sein, dass bei Lagerung und Transport kein Tonerstaub austreten kann
    • In Tonern und Tinten dürfen keine Stoffe zugesetzt sein, die Quecksilber-, Cadmium-, Blei-, Nickel- oder Chrom als konstitutionelle Bestandteile enthalten. Ebenso dürfen keine Azo-Farbmittel (Farbstoffe oder Farbpigmente) eingesetzt werden, die krebserzeugende aromatische Amine freisetzen können.
    • Hinweis auf den sachgemässen Umgang mit Tonermodulen, da das Einatmen des Staubes oder der Hautkontakt mit diesem gesundheitsgefährdend sein kann
    • Bei elektrofotografischen Geräten sind zulässige Höchstwerte für die Stoffe TVOC, Benzol, Styrol, Ozon und Staub einzuhalten
    • Verwendete Kunststoffe für die Verpackung enthalten keine halogenhaltigen Polymere
    • Rücknahmegarantie durch die Geräte-Produzenten
    • Service-Garantie durch die Geräte-Produzenten
    • 5-jährige Ersatzteilverfügbarkeitsgarantie

     

    Mobiltelefone und Headsets

    • Geringe elektromagnetische Strahlenbelastung (die spezifische Absorptionsrate darf 0,60 Watt pro Kilogramm nicht überschreiten)
    • Batterien und Akkumulatoren enthalten kein Blei
    • Verwendete Kunststoffe sind frei von Blei, Cadmium und kritischen Flammschutzmitteln
    • Dem Trägermaterial der Leiterplatten dürfen keine PBB (Polybromierte Biphenyle), PBDE (Polybromierte Diphenylether) oder Chlorparaffine zugesetzt sein
    • Anbieter nehmen Geräte kostenlos zurück, um sie vorrangig wiederzuverwerten oder sonst umweltverträglich zu beseitigen.
    • Geräte sind für Recyclingzwecke leicht zerlegbar.
    • Die Verpackung der Geräte ist frei von halogenhaltigen Polymeren
    • Headset in Lieferung enthalten

    Bekleidung, Schuhe, Leder

    • Umweltstandards im Herstellungsprozess
    • Verbesserte Arbeitssicherheit und soziale Bedingungen in der Herstellung
    • Keine gesundheitsbelastenden Chemikalien im Produkt
    • Gute Gebrauchstauglichkeit

     

    Teppiche, Bodenbeläge

    Teppiche

    • Keine Kinderarbeit
    • Keine gefährlichen, giftigen Chemikalien und keine Weichmacher Phtalate dürfen enthalten sein.
    • Öko-Tex Standard 100 wird eingehalten.
    • Minimale und maximale Konzentration von Mottenschutzmittel (75 – 150 mg/kg) sind festgelegt.
    • Grenzwerte für flüchtige organische Verbindungen
    • Geruchsprüfung muss erfüllt werden


    Fussböden

    • Keine bedenklichen Schadstoffe
    • Böden müssen überwiegend aus Holz oder Holzfastern bestehen


    Verlegeunterlagen

    • Keine gefährlichen, giftigen Chemikalien und keine Weichmacher Phtalate dürfen enthalten sein.
    • Die Unterlagen sind emissionsarm.
    • Holzfasern stammen aus nachhaltiger Forstwirtschaft (FSC oder PEFC).
    • Verlegeunterlagen aus Pappe sind aus Altpapier gefertigt.


     

     

    Matratzen

    • Ausschluss krebserzeugender, erbgutverändernder, fortpflanzungsgefährdender, fruchtschädigender und halogenorganischer Verbindungen
    • Schadstoffprüfung auf flüchtige organische Verbindungen und Formaldehyd
    • Unbedenklicher Anteil gesundheitsgefährdender Flamm- und Mottenschutzmittel
    • Im Latexschaum muss der Anteil an Chlorphenolen, Butadien, Nitrosaminen und Schwefelkohlenstoff die stoffspezifischen Höchstwerte unterschreiten.
    • Zinn wird nur in nicht organischer Form verwendet.
    • Keine umweltschädlichen Treibmittel oder Hilfstreibmittel (z.B. FCKW)
    • Verbot von verharmlosenden Werbeaussagen (zum Beispiel «Nicht gesundheitsschädlich») und der Verwendung des Namensteils «Bio»
    • Produkte müssen den üblichen Qualitätsanforderungen an die Gebrauchstauglichkeit unter Beachtung der Normen DIN EN 1334 (Messverfahren und Toleranzempfehlung), DIN EN 1725 (sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren) und DIN EN 1957 (funktionelle Eigenschaften) entsprechen.
    • Langlebigkeit der Matratzen (Höhenverlust: weniger als 15mm, Festigkeitsverlust: weniger als 20%)

    Fahrzeuge

    Kommunalfahrzeuge und Busse:

    • Verringerung der Lärm- und Schadstoffbelastung
    • Die Vergabe erfolgt unabhängig vom verwendeten Kraftstoff, dieser muss jedoch im Rahmen der europäischen Typzulassung erlaubt sein.

    Baumaschinen:

    • Reduzierung der Lärmemissione, speziell auf Baustellen
    • Der Blaue Engel orientiert sich an den gesetzlichen Grenzwerten und verschärft den garantierten  Schalleistungspegel (LWAd) für lärmarme Baumaschinen unter Berücksichtigung des fortgeschrittenen Standes der Lärmminderungstechnik
    • An den Baumaschinen werden keine Änderungen vorgenommen, die zu einer Erhöhung der Emissionen führen.
    • Die Öffentlichkeit wird über die Höhe der Geräuschemissionen mobiler Geräte und Maschinen informiert.

    Kraftfahrzeugreifen:

    • Anforderungprüfungen anhand festgelegter Reifengrössen und Prüffahrzeuge
    • Grenzwert für Vorbeifahrgeräusch (max. 72db)
    • Grenzwerte für Rollwiderstand und Gewicht (Reduktion Kraftstoffverbrauch)
    • Sicherstellung bestimmter Gebrauchswerte (z.B. Laufleistung, Bremsverhalten und Verhalten zu Aquaplaning)
    • Verbraucherinformation über Verwertungs- und Entsorgungswege sowie die Notwendigkeit zur regelmäßigen Kontrolle des Reifendrucks

     

    Heizung

    Kriterien Holzpelletöfen/Holzpelletheizkessel:

    • Der Hilfsstrombedarf darf bei Nennwärmeleistung 1% der erzeugten thermischen Leistung nicht überschreiten.
    • Definierte Emissionswerte von Stickstoffoxiden (NOx), Kohlenstoffmonoxid (CO), organischen Stoffen und Staub dürfen bei Nenn- sowie Teillast (= kleinste einstellbare Leistung der Anlage) nicht überschritten werden.
    • Informationspflicht: Die Bedienungsanleitung enthält klare und verständliche Aussagen zum umweltfreundlichen, d.h. effizienten und emissionsarmen Betrieb der Anlage durch den Betreiber sowie Hinweise zur regelmässigen Wartung und Reinigung der Anlage durch einen Fachbetrieb.
    • Der Hersteller ist verpflichtet, die Verbraucher über Qualitätsanforderungen an den Brennstoff zu informieren.
    • Der Hersteller oder ein Service-Partner bietet gezielte Dienstleistungen bei der Auswahl, Dimensionierung und Installation der Anlage sowie während des Betriebes der Anlage an:
      • Wartungsdienst
      • Jährliche Überprüfung
      • Verfügbarkeit gleichwertiger Ersatzteile für mindestens 10 Jahre nach dem Inverkehrbringen des Gerätes

     

    Kriterien Sonnenkollektoren:

    • Der Jahresenergieertrag bezogen auf einen solaren Deckungsanteil von 40% muss mindestens 525 kWh/m2 betragen.
    • In den Kollektoren werden als Wärmeträgermedium keine halogenierten Kohlenwasserstoffe eingesetzt. Zudem sind weder in Trägermedien noch in Dämmstoffen Inhaltsstoffe enthalten, die als gefährlich, wassergefährdend oder umweltgefährlich eingestuft werden.
    • Die Kollektoren genügen in Bezug auf Sicherheit und Haltbarkeit den Anforderungen einschlägiger Normen und den gesetzlichen Vorschriften.
    • Rücknahme- und Wiederverwertungspflicht durch den Hersteller
    • Der Hersteller verpflichtet sich, über das Beschichtungsverfahren der Absorber zu informieren.

     

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