Für den Durchblick im Label-Dschungel

    oder

    GOTS

    www.global-standard.org

    Gütesiegel einer internationalen Arbeitsgruppe für Textilien aus biologischer und sozialverträglicher Produktion

    Zeicheninhaber

    Global Standard gemeinnützige GmbH

     

    Labeltyp

    Gütesiegel

    "Transparenz"
    Der Labelinhaber antwortet auf Anfragen. Informationen zu den Kriterien und dem Labelsystem sind online zugänglich. Ein Stakeholder-Prozess stellt sicher, dass die Kriterien sinnvoll sind (weitere Infos).

    "Unabhängige Kontrolle"
    2-Augen-Prinzip: Eine vom Zeicheninhaber unabhängige Kontrollstelle führt regelmässig Kontrollen durch. Diese finden auch unangemeldet statt (weitere Infos).

    "Zertifizierung"
    4-Augen-Prinzip: Nach erfolgter Kontrolle wird der Kontrollbericht nochmals von einer unabhängigen und akkreditierten Zertifizierungsstelle überprüft (weitere Infos).

    Jährliche Kontrollen mit anschliessender Zertifizierung auf Stufe Herstellung, Verarbeitung und Handel durch akkreditierte Zertifikationsstellen in den jeweiligen Ländern. Es erfolgen auch unangekündigte Kontrollen. In der Schweiz sind unter anderem Control Union Certifications, das Institut für Marktökologie IMO GmbH sowie die bio.inspecta AG tätig. Das GOTS Betriebszertifikat ist für ein Jahr gültig. Die GOTS Ware selbst wird mit dem GOTS Logo ausgezeichnet und ist so leicht erkennbar.

    Inhalte des Labels

    Ökologie

    Tierwohl

    Soziales

    Fair Trade

    Gesundheit

    Herkunft

    Über Inhalte des Labels

    "Inhalte des Labels". Die Inhalte, über welche dieses Label eine Aussage macht, sind grün markiert (Weitere Infos).

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    Detailhandel

    Inhalte im Detail

    Allgemeine Kriterien

    Der Global Organic Textile Standard umfasst Umwelt- und Sozialkriterien für die Verarbeitung zertifzierter Biofasern über die gesamte Textile Kette, vom Feld bis zum Verbraucher.

    Ausgezeichnet werden:

    a) Biologisch produzierte Produkte mit einem Mindestanteil von 95% zertifizierten Fasern

    b) Biologisch produzierte Produkte mit einem Mindestanteil von 70% zertifizierten Fasern

    Nachfolgende Kriterien gelten sowohl für das Zertifikationssystem a) wie auch b):

    • Der Anteil an AOX (Adsorbierbare Organisch gebundene Halogene) darf 1% nicht übersteigen
    • Keine Anwendung von gesundheitsgefährdenden Stoffen
    • Keine Verwendung aromatischer Lösungsmittel
    • Keine Verwendung von Chlorphenolen wie TCP und CPC
    • Keine Verwendung von Formaldehyden, Fungiziden und Bioziden, halogenisierten Lösungsmitteln, Fluorkarbonate, Ammoniumverbindungen, sowie jegliche andere Stoffe, die auf internationaler oder nationaler Ebene verboten sind
    • Wolle darf nicht chloriert werden
    • Bleichmittel sind nur auf Sauerstoffbasis erlaubt
    • Farbstoffe und optische Aufheller müssen festgelegten Richtlinien entsprechen
    • Jegliche Zusatzteile, wie Knöpfe, Reissverschlüsse und Gummibänder, müssen aus natürlichen Materialien hergestellt werden
    • In der Produktion entstehendes Abwasser muss festgelegten Richtlinien entsprechen, bevor es abgelassen werden kann
    • Lagerung und Transport der Produkte dürfen keine Verunreinigungen verursachen
    • Transporte müssen dokumentiert werden
    • Verpackungsmaterial darf kein Polyvinylchlorid (PVC) enthalten
    • Endprodukte werden auf ihre Qualität geprüft
    • Gerechte Arbeitsverhältnisse: keine Zwangsarbeit, keine Kinderarbeit, Auszahlung eines Mindestlohnes, normale Arbeitszeiten, mindestens ein freier Tag pro Woche, sicheres und hygienisches Arbeitsumfeld, Keine Diskriminierung, Erlaubnis von Gewerkschaftsgründungen.

    Bekleidung, Schuhe, Leder

    Ausgezeichnet werden:

    a) Biologisch produzierte Produkte mit einem Mindestanteil von 95% zertifizierten Fasern

    b) Biologisch produzierte Produkte mit einem Mindestanteil von 70% zertifizierten Fasern

    Nachfolgende Kriterien gelten sowohl für das Zertifikationssystem a) wie auch b):

    • Der Anteil an AOX (Adsorbierbare Organisch gebundene Halogene) darf 1% nicht übersteigen
    • Keine Anwendung von gesundheitsgefährdenden Stoffen
    • Keine Verwendung aromatischer Lösungsmittel
    • Keine Verwendung von Chlorphenolen wie TCP und CPC
    • Keine Verwendung von Formaldehyden, Fungiziden und Bioziden, halogenisierten Lösungsmitteln, Fluorkarbonate, Ammoniumverbindungen, sowie jegliche andere Stoffe, die auf internationaler oder nationaler Ebene verboten sind
    • Wolle darf nicht chloriert werden
    • Bleichmittel sind nur auf Sauerstoffbasis erlaubt
    • Farbstoffe und optische Aufheller müssen festgelegten Richtlinien entsprechen
    • Jegliche Zusatzteile, wie Knöpfe, Reissverschlüsse und Gummibänder, müssen aus natürlichen Materialien hergestellt werden
    • In der Produktion entstehendes Abwasser muss festgelegten Richtlinien entsprechen, bevor es abgelassen werden kann
    • Lagerung und Transport der Produkte dürfen keine Verunreinigungen verursachen
    • Transporte müssen dokumentiert werden
    • Verpackungsmaterial darf kein Polyvinylchlorid (PVC) enthalten
    • Endprodukte werden auf ihre Qualität geprüft
    • Gerechte Arbeitsverhältnisse: keine Zwangsarbeit, keine Kinderarbeit, Auszahlung eines Mindestlohnes, normale Arbeitszeiten, mindestens ein freier Tag pro Woche, sicheres und hygienisches Arbeitsumfeld, Keine Diskriminierung, Erlaubnis von Gewerkschaftsgründungen.

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