Bio Natur Plus
www.manor.ch/nachhaltigkeit-manor-food
Gütesiegel der Firma Manor für Produkte aus biologischer Landwirtschaft
Über das neue Bewertungssystem
Jährliche Kontrollen mit anschliessender Zertifizierung durch bio.inspecta AG nach den Richtlinien der Bio Suisse. Zusätzlich finden stichprobenartig unangemeldete Kontrollen statt. Das Zertifikat ist für ein Jahr gültig. Akkreditierung der bio.inspecta AG durch die Schweizerische Akkreditierungsstelle (SAS). Zusätzlich Manor-interne Zertifizierung, von Zentrale (Hauptsitz) und dem Verteilzentrum, bei dem u. a. der Warenfluss und die Rückverfolgbarkeit der einzelnen Produkte kontrolliert und zertifiziert werden.
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Manor
Inhalte im Detail
Grundlage bildet die EG-Öko-Verordnung. Für die Produktion und die Aufbereitung biologischer Erzeugnisse gelten folgende Grundsätze:
- Verbot von chemisch-synthetischen Hilfsstoffen und Zutaten
- Verzicht auf gentechnisch veränderte Organismen und deren Folgeprodukte. Davon ausgenommen sind veterinärmedizinische Erzeugnisse.
- Keine Behandlung der Produkte mit ionisierender Strahlung und keine Verwendung von bestrahlten Produkten
- Die Zahl der Nutztiere ist an die für das Verwenden der Hofdünger geeigneten Nutzfläche anzupassen
- Haltung der Nutztiere während ihrer ganzen Lebenszeit nach den Anforderungen der Bioverordnung und Fütterung mit Futtermitteln, die nach dieser Verordnung erzeugt worden sind
Über die EG-Öko-Verordnung hinaus gelten ergänzende Bestimmungen:
- Sofern möglich erfolgt ein Direktbezug von Biolandbaubetrieben aus der Region
- Die Bio Natur Plus-Produkte bestehen zu 100% aus biologischen Zutaten und als Hinweis auf die Bioqualität muss immer ein Hinweis auf die Biozertifizierung (bio.inspecta oder der Code «SCES 006») auf der Verpackung ersichtlich sein
- Flugtransporte sind verboten
- Der Einsatz von Zusatz- und Verarbeitungshilfsstoffen wird so gut wie möglich vermieden
- Die Verpackungen werden nach ökologischen Gesichtspunkten ausgewählt und gestaltet. In Ausnahmefällen sind Verpackungen aus PVC und Aluminium zulässig. Wo es Sinn macht, werden die Produkte im Offenverkauf angeboten.
- Sämtliche Lieferanten müssen gemäss der Bio Natur Plus-Anforderungen zertifiziert sein
- Die Produkte von Umstellbetrieben werden nicht im Rahmen des Bio Natur Plus-Programms vermarktet
- Bei Import-Produkten gilt die EG-Öko-Verordnung
- Die Tiere leben auf biologisch bewirtschafteten Höfen
- Es dürfen nur Nutztiere gehalten werden, die aus Biobetrieben stammen. Wenn Tiere aus Biobetrieben nicht in ausreichender Menge verfügbar sind, dürfen Tiere aus nicht biologischen Betrieben zugekauft werden.
- Es ist nicht zulässig, Tiere angebunden zu halten
- Die Verordnung über den regelmässigen Auslauf von Nutztieren (RAUS) muss eingehalten werden
- Werden die Tiere gesömmert, so hat die Sömmerung auf Biobetrieben zu erfolgen
- Futtermittel dürfen keine Spuren von gentechnisch veränderten Organismen oder von Folgeprodukten gentechnisch veränderter Organismen enthalten
- Der Zukauf von Futtermitteln zur Ergänzung der betriebseigenen Futtergrundlage ist zulässig. Zukäufe müssen aus biologischem Anbau stammen.
- Wiederkäuer müssen mindestens 60% der Futter-Trockensubstanz in Form von frischem, getrocknetem oder siliertem Raufutter erhalten
- Die Krankheitsvorsorge beruht auf folgenden Grundsätzen: Wahl geeigneter Rassen oder Linien, Anwendung tiergerechter Haltungspraktiken, Verfütterung hochwertiger Futtermittel, regelmässiger Auslauf, angemessenen Besatzdichte.
- Bei der Verwendung von Tierarzneimitteln sind Pflanzenextrakte, homöopathische Erzeugnisse sowie Spurenelemente chemisch-synthetischen Tierarzneimitteln oder Antibiotika vorzuziehen
- Keine Behandlung der Produkte mit ionisierender Strahlung und keine Verwendung von bestrahlten Produkten
- Die Tiere leben auf biologisch bewirtschafteten Höfen
- Anpassung der Nutztierzahl an die Hofdüngermenge und Hoffläche
- Die Verordnung über den regelmässigen Auslauf von Nutztieren (RAUS) muss eingehalten werden.
- Die Verordnung über besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme (BTS) sind für Geflügel obligatorisch
- Mastmethoden mit Zwangsfütterung sowie die Haltung von Tieren unter Bedingungen, die zu Anämie führen können, sind nicht zulässig
- Die Hühner erhalten nur Biofutter. Der Zukauf von Futtermitteln zur Ergänzung der betriebseigenen Futtergrundlage ist zulässig. Zukäufe müssen aus biologischem Anbau stammen.
- Futtermittel dürfen keine Spuren von gentechnisch veränderten Organismen oder von Folgeprodukten gentechnisch veränderter Organismen enthalten
- Die Reproduktion der Nutztiere muss auf natürlichen Methoden erfolgen
- Zootechnische Eingriffe sind auf ein Minimum zu beschränken. Sie müssen durch qualifiziertes Personal im dafür am besten geeigneten Alter der Tiere ausgeführt werden.
- Eingriffe beim Geflügel wie das Beschneiden von Schnäbeln, Zehen und Flügeln sind nicht zulässig
- Es dürfen nur Nutztiere gehalten werden, die aus Biobetrieben stammen. Wenn Tiere aus Biobetrieben nicht in ausreichender Menge verfügbar sind, dürfen Tiere aus nicht biologischen Betrieben zugekauft werden.
- Keine Behandlung der Produkte mit ionisierender Strahlung und keine Verwendung von bestrahlten Produkten
- Fruchtbarkeit und biologische Aktivität des Bodens sind zu erhalten und wenn möglich zu steigern
- Schädlinge, Krankheiten und Beikräuter müssen durch folgende Massnahmen reguliert werden: Geeignete Arten- und Sortenwahl, geeignete Fruchtfolge, mechanische Verfahren, Förderung und Schutz von Nützlingen durch Schaffung günstiger Verhältnisse etc.
- Organische Dünger wie Hofdünger und Komposte müssen nach Möglichkeit aus dem eigenen Betrieb stammen
- Saat- und Pflanzgut muss aus Biobetrieben stammen. Nur in Ausnahmefällen ist konventionelles Saat- und Pflanzgut erlaubt.
- Das Sammeln essbarer Wildpflanzen gilt als Erzeugung im Rahmen der biologischen Landwirtschaft, sofern diese Flächen in den drei Jahren vor dem Sammeln der Pflanzen nicht mit unzulässigen Mitteln behandelt worden sind und das Sammeln die Stabilität des natürlichen Lebensraums und die Erhaltung der Arten im Sammelgebiet nicht beeinträchtigt
Kriterien für Kräutertee siehe Kriterien Kräuter