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    oder
    ProduktgruppeLebensmittel
    ProduktMilchprodukte

    Swissmilk green

    swissmilk.ch/swissmilk-green

    Gütesiegel der Schweizer Branchenorganisation Milch für die nachhaltige Produktion und Verarbeitung von Schweizer Milch und Milchprodukten.

    Letzte Änderung: 2020
    Zeicheninhaber

    Branchenorganisation Milch

    Labeltyp

    Gütesiegel

    "Transparenz"
    Der Labelinhaber antwortet auf Anfragen. Informationen zu den Kriterien und dem Labelsystem sind online zugänglich. Ein Stakeholder-Prozess stellt sicher, dass die Kriterien sinnvoll sind (weitere Infos).

    "Unabhängige Kontrolle"
    2-Augen-Prinzip: Eine vom Zeicheninhaber unabhängige Kontrollstelle führt regelmässig Kontrollen durch. Diese finden auch unangemeldet statt (weitere Infos).

    "Zertifizierung"
    4-Augen-Prinzip: Nach erfolgter Kontrolle wird der Kontrollbericht nochmals von einer unabhängigen und akkreditierten Zertifizierungsstelle überprüft (weitere Infos).

    Auf der Stufe Landwirtschaft werden die Daten der wichtigsten Grundanforderungen jährlich mit den Kontrollergebnissen des Bundes abgeglichen. Die übrigen Anforderungen werden mind. alle vier Jahre von Suisse Garantie durch die kantonalen Kontrollstellen überprüft. Für die Koordination der Kontrollstellen ist die Agrosolution AG zuständig. Auf den Stufen Milchhandel und Verarbeitung erfolgen Kontrolle und Zertifizierung nach den Vorgaben des «Branchenstandards Nachhaltige Schweizer Milch» zweijährlich durch die Zertifizierungsstelle ProCert AG bzw. durch eine in ihrem Unterauftrag agierende Zertifizierungsstelle. Das Zertifikat ist zwei Jahre gültig. Die ProCert AG ist durch die Schweizerische Akkreditierungsstelle (SAS) akkreditiert.

    Inhalte des Labels

    Ökologie

    Tierwohl

    Soziales

    Fair Trade

    Gesundheit

    Herkunft

    Über Inhalte des Labels

    "Inhalte des Labels". Die Inhalte, über welche dieses Label eine Aussage macht, sind grün markiert (Weitere Infos).

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    Detailhandel

    Inhalte im Detail

    Allgemeine Kriterien

    • Kühe nehmen an einem der beiden Tierwohlprogramme BTS und RAUS teil.
    • Kälber werden nach der Geburt für mindestens 21 Tage auf dem Geburtsbetrieb gehalten.
    • Kühe werden mindestens zweimal täglich gemolken. An Ausstellungen beträgt die maximale Zwischenmelkzeit 14 Stunden.
    • An Viehschauen sind gesetzliche Bestimmungen sowie das Ausstellungsreglement der Arbeitsgemeinschaft der Schweizer Rinderzüchter einzuhalten.
    • Milchkühe sind bei der Schlachtung nicht trächtig (die entsprechende Branchenregelung von Proviande ist einzuhalten).
    • Sojaschrot, der an die Milchkühe verfüttert wird, stammt nachweislich aus nachhaltigem Anbau.
    • Die Fütterung der Milchkühe ist frei von Palmöl.
    • In der tiermedizinischen Behandlung werden ohne tierärztliche Anordnung keine kritischen Antibiotika (Cephalosporine 3. und 4. Generation, Makrolide, Fluorochinolone) verwendet werden.
    • Der Betrieb erfüllt den ÖLN (ökologischer Leistungsnachweis). Dabei erfüllen in der Regel mindestens 7% der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche besondere Leistungen zur Biodiversität.
    • Jede Kuh hat einen Namen, der in der Tierverkehrsdatenbank eingetragen ist. Damit soll die für den Familienbetrieb typische Beziehung zwischen dem Tierhalter und dem Tier zum Ausdruck gebracht werden.
    • Zusätzlich werden zwei Kriterien aus den Bereichen Aus- und Weiterbildung, Tierwohl, komplementärmedizinische Methoden und Öffentlichkeitsarbeit erfüllt.

    Milchprodukte

    • Kühe nehmen an einem der beiden Tierwohlprogramme BTS und RAUS teil.
    • Kälber werden nach der Geburt für mindestens 21 Tage auf dem Geburtsbetrieb gehalten.
    • Kühe werden mindestens zweimal täglich gemolken. An Ausstellungen beträgt die maximale Zwischenmelkzeit 14 Stunden.
    • An Viehschauen sind gesetzliche Bestimmungen sowie das Ausstellungsreglement der Arbeitsgemeinschaft der Schweizer Rinderzüchter einzuhalten.
    • Milchkühe sind bei der Schlachtung nicht trächtig (die entsprechende Branchenregelung von Proviande ist einzuhalten).
    • Sojaschrot, der an die Milchkühe verfüttert wird, stammt nachweislich aus nachhaltigem Anbau.
    • Die Fütterung der Milchkühe ist frei von Palmöl.
    • In der tiermedizinischen Behandlung werden ohne tierärztliche Anordnung keine kritischen Antibiotika (Cephalosporine 3. und 4. Generation, Makrolide, Fluorochinolone) verwendet werden.
    • Jede Kuh hat einen Namen, der in der Tierverkehrsdatenbank eingetragen ist. Damit soll die für den Familienbetrieb typische Beziehung zwischen dem Tierhalter und dem Tier zum Ausdruck gebracht werden.
    • Zusätzlich werden zwei Kriterien aus den Bereichen Aus- und Weiterbildung, Tierwohl, komplementärmedizinische Methoden und Öffentlichkeitsarbeit erfüllt.

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