GLOBALG.A.P.
Gütesiegel der Organisation GLOBALG.A.P. für sicher und nachhaltig wirtschaftende Landwirtschaftsbetriebe
"Transparenz"
Der Labelinhaber antwortet auf Anfragen. Informationen zu den Kriterien und dem Labelsystem sind online zugänglich. Ein Stakeholder-Prozess stellt sicher, dass die Kriterien sinnvoll sind (weitere Infos).
"Unabhängige Kontrolle"
2-Augen-Prinzip: Eine vom Zeicheninhaber unabhängige Kontrollstelle führt regelmässig Kontrollen durch. Diese finden auch unangemeldet statt (weitere Infos).
"Zertifizierung"
4-Augen-Prinzip: Nach erfolgter Kontrolle wird der Kontrollbericht nochmals von einer unabhängigen und akkreditierten Zertifizierungsstelle überprüft (weitere Infos).
Jährliche Kontrollen auf Stufe der Produktion durch akkreditierte Kontroll- und Zertifizierungsstellen des jeweiligen Landes. Zusätzlich erfolgen jährlich unangekündigte Überwachungskontrollen. Die Zertifizierungen beziehen sich auf kontrollierte Produktionsprozesse landwirtschaftlicher Erzeugnisse und decken keinerlei Wildfang, Wildfischfang oder aus Wildwuchs geerntete Pflanzen sowie weitere Stufen der Produktekette ab. Weltweit sind 160 GLOBALG.A.P.-Zertifizierungsstellen zuständig, welche von einem Komitee der Zertifizierungsstellen (CBC) koordiniert werden. In der Schweiz sind das Institut für Marktökologie (IMO) und die ProCert Safety AG zuständig. Das Zertifikat ist für ein Jahr gültig.
Inhalte des Labels
"Inhalte des Labels". Die Inhalte, über welche dieses Label eine Aussage macht, sind grün markiert (Weitere Infos).
Es bestehen Standards für die Produktion von Obst und Gemüse, Blumen und Zierpflanzen, Drusch- und Hackfrüchten, Rinder und Schafen, Milchvieh, Schweinen, Geflügel und Mastputen, Kaffee, Tee und Fisch. Das Label ist jedoch nicht auf den Produkten sichtbar.
GLOBALG.A.P. ist ein «Business-to-Business» Label, d.h. es ist für Konsumenten nicht direkt auf dem Produkt sichtbar. Für die Bereiche Aquakultur und Zierpflanzen hat GLOBALG.A.P. das Konsumentenlabel GGN eingeführt, welches dieselben Richtlinien hat und Produkte sichtbar auszeichnet.
GLOBALG.A.P. dient als globales Referenzsystem für andere Standards. Eine Liste als gleichwertig zu GLOBALG.A.P. anerkannter Standards findet sich hier.
Produkte mit diesem Label hier kaufen
GLOBALG.A.P. zeichnet nicht direkt Produkte aus, sondern definiert Standards für deren Herstellung. Entsprechend ist das Label auf den Produkten nicht sichtbar.
Inhalte im Detail
Für Produzenten gibt es eine Reihe von Muss-Kriterien:
- Die Rückverfolgbarkeit aller Produkte ist gewährleistet.
- Für alle registrierten Standorte existiert eine Gefahrenanalyse im Hinblick auf Lebensmittelsicherheit, Umwelt und Tierwohl.
- Arbeitskräfte werden geschult, über Notfallpläne informiert und sind mit angemessener Schutzausrüstung ausgestattet.
- Arbeitskräfte erhalten eine Schulung zur Handhabung von Produkten im Hinblick auf die Übertragung ansteckender Krankheiten, persönlicher Hygiene und Kleidung.
- Durch Managementpläne werden Abfälle und Verschmutzungen minimiert.
- Es existiert ein schriftlicher Aktionsplan zum Schutz von Natur und wildlebenden Tieren.
- Ein Beschwerdeformular ist vorhanden.
Zusätzlich existieren diverse Empfehlungen.
Allgemein
- Tiere, die nicht auf einem zertifizierten Betrieb geboren sind, müssen eine Mindestdauer auf einem solchen Betrieb verbringen, bevor sie als zertifiziert gelten.
- Wenn zertifizierte und nicht zertifizierte Tiere der selben Art auf einem Betrieb gehalten werden, müssen sie klar und dauerhaft voneinander getrennt sein.
- Alle Tiere haben Zugang zu ausreichendem, sauberem Wasser, auch während des Weidegangs.
- Alles Futter stammt aus zertifizierten Quellen.
- Ställe dürfen keine scharfen Objekte, zerbrochenen Balken, Geräte oder Maschienen enthalten, welche für die Tiere eine Verletzungsgefahr darstellen.
- Tiere haben mindestens Sichtkontakt zueinander.
- Bei Verletzung oder Krankheit werden Tiere umgehend tierärztlich betreut.
- Die Verwendung von wachstumsfördernden Mitteln muss dokumentiert werden.
- Die Verwendung von elektrischen Treibinstrumenten ist verboten.
- Im Stall gehaltene Tiere haben Zugang zu Sonnenlicht.
Kälber, Rinder
- Kälber werden bis zum Alter von 10 Tagen nicht längere Zeit angebunden und bis zum Alter von 8 Wochen nicht in Einzelgehegen gehalten.
- Rinder sollen gemäss ihres Alters in Gruppen gehalten werden.
Schweine
- Neugeborene Ferkel werden nur unter Zugabe von Schmerzmittel kastriert.
- Schweine dürfen nicht mit tierischem Protein (ausgenommen Fischmehl) gefüttert werden.
- Es steht Einstreumaterial zur Beschäftigung sowie ein trockener Liegeplatz zur Verfügung.
- Heranwachsende Schweine werden in stabilen Gruppen gehalten.
Zusätzlich zu den Muss-Kriterien existieren diverse Empfehlungen.
Diese Zertifizierung deckt keinen Wildfang ab, der nicht gezüchtet wird. Für Zuchtfische gilt:
- Fische müssen bis zu ihrem Ursprungsbetrieb rückverfolgbar sein.
- Zugekaufte Eier und Jungfische stammen von GLOBALG.A.P.-zertifizierten Erzeugern.
- Die Verwendung von genetisch veränderten Fischen ist verboten.
- Es werden keine Hormone und Antibiotika zur Wachstumsförderung eingesetzt.
- Mischfuttermittel müssen aus anerkannten Quellen stammen.
- Wild gefangene Brutbestände stammen aus nachweislich ökologisch bewirtschafteter Fischerei.
- Das Entweichen der Zuchtfische in umliegende Gewässer sowie das Eindringen heimischer Arten muss verhindert werden.
- Um unnötigen Stress zu verhindern, darf die Ei- und Spermiengewinnung nur bei betäubten Fischen durchgeführt werden.
- Eizellengewinnung durch Öffnung der Körperhöhle wird nur an toten Fischen durchgeführt.
Zusätzlich zu den Muss-Kriterien existieren diverse Empfehlungen.
- Milchkühe, die nicht auf einem zertifizierten Betrieb geboren sind, müssen eine Mindestdauer auf einem solchen Betrieb verbringen, bevor sie als zertifiziert gelten.
- Trockene, weiche Liegeflächen müssen vorhanden sein.
Zusätzlich zu den Muss-Kriterien existieren diverse Empfehlungen.
- Bodensubstrate für den Pflanzenanbau stammen nicht aus ausgewiesenen Naturschutzgebieten.
- Das Entstehen von Brutstätten für Schädlinge und Erkrankungen muss verhindert werden.
- Der Einsatz von Bodenbegasungsmitteln soll schriftlich begründet werden.
- Alle verwendeten Mittel zur Nacherntebehandlung (Biozide, Wachse, Pflanzenschutzmittel) werden schriftlich aufgelistet.
- Alle Produkte, die direkt auf dem Feld, in der Obstanlage oder im Gewächshaus abgepackt und gehandhabt werden, müssen über Nacht vom Feld entfernt werden. Alle im Feld verpackten Produkte müssen nach dem Verpacken abgedeckt werden, um Verunreinigungen zu vermeiden.
Zusätzlich zu den Muss-Kriterien existieren diverse Empfehlungen.
Kriterien für Tee:
- Abholzung von Primärwald zur Gewinnung von Produktionsflächen ist verboten. Abholzung von Sekundärwald ohne Kompensation oder Erholungsplan ist ebenfalls verboten.
- Farmland, welches sich nicht zum Anbau von Tee eignet, soll wiederaufgeforstet werden.
- Bedrohte Arten und Habitate sollen geschützt werden. Jagd und das kommerzielle Sammeln von Flora und Fauna soll eingeschränkt werden.
- Beim Einsatz von Düngungsmitteln wird ein Mindestabstand von 10 Metern zu Fliessgewässern eingehalten.
- Anorganische Düngemittel werden so aufbewahrt, dass das Risiko für Wasserverunreinigung minimiert wird.
- Für eine effiziente Düngung werden Faktoren wie die Hangneigung und Regenprognosen berücksichtigt.
- Der Einsatz von Bodenbegasungsmitteln muss schriftlich begründet sein.
- Für die Substratsterilisierung werden nach Möglichkeit nicht-chemische Methoden angewendet.
- Alle Geräte, Behälter und Fahrzeuge für die Ernte werden gereinigt und unterhalten. Es gibt fixes oder mobiles Equipment zur Reinigung und Desinfektion der Hände.
- Schulung der Arbeitskräfte und ein Ernteplan sollen garantieren, dass bei der Ernte die Blattqualität sowie die Pflanzengesundheit erhalten bleiben.
- In der Verarbeitung verwendete natürliche und künstliche Aromen sollen schriftlich dokumentiert werden.
- Nebenprodukte aus der Ernte werden als Dünger oder zur Energieproduktion verwendet.
- Der Energieverbrauch soll möglichst effizient gestaltet werden.
- Der Wasserverbrauch im Anbau muss optimiert sein.
Kriterien für Kaffee:
- Die Sorte des ausgewählten Vermehrungsmaterials soll an lokale Konditionen angepasst sein.
- Wenn auch genetisch verändertes Material angepflanzt wird, müssen Käufer über den GVO-Status der Produkte informiert werden.
- Klärschlamm darf nicht verwendet werden.
- Organische Dünger müssen so aufbewahrt werden, dass eine Verschmutzung der Umwelt verhindert wird.
- Substratsterilisation muss schriftlich dokumentiert sein.
- Nachernte-Behandlungen mit Bioziden, Wachsen und Pflanzenschutzmitteln müssen schriftlich dokumentiert sein.
- Der Einsatz von Bodenbegasungsmitteln muss schriftlich begründet sein.
- Alle Verwendungen von Pflanzenschutzmittel müssen schriftlich dokumentiert sein.
- Beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sollen lokale Wetterumstände berücksichtigt werden, um die Effektivität der Behandlung sicherzustellen und das Ausbreiten auf benachbarte Kulturen zu reduzieren.
- Regelmässige Gesundheitschecks sollen allen Mitarbeitenden zur Verfügung stehen, die mit Pflanzenschutzmitteln in Kontakt kommen.
- Mitarbeitende werden zu Gesundheits- und Sicherheitsthemen geschult.
Zusätzliche Kriterien für den Green Coffee Standard:
- Die Abholzung von Primär- und Sekundärwald ist verboten.
- Zum Kaffeeanbau ungeeignete stellen sollen wiederaufgeforstet werden.
- Als Schattenquelle für Kaffeepflanzen sollen einheimische Baumarten gewählt werden.
- Beim Einsatz von Dünger und Pflanzenschutzmitteln muss ein Mindestabstand von 5 Metern zu permanenten Fliessgewässern eingehalten werden.
- Organische Nebenprodukte wie Fruchtfleisch und Hülle sollen als Dünger oder zur Energieproduktion wiederverwendet werden.
- Bedrohte Arten und Habitate sollen geschützt werden. Jagd und das kommerzielle Sammeln von Flora und Fauna soll eingeschränkt werden.
Zusätzlich zu den Muss-Kriterien werden diverse Empfehlungen formuliert.
- Zugekaufte Stecklinge und Jungpflanzen müssen für mindestens 3 Monate oder 2/3 der Vegetationsperiode in einem zertifizierten Betrieb angebaut werden.
- Angebautes Vermehrungsmaterial (Saatgut, Pflanzen, Unterlagen) wird nachweislich gemäss lokaler Gesetzgebung erworden.
- Substrate für Vermehrungsmaterial sollen zu ihrer Quelle rückverfolgbar sein und nicht aus Naturschutzgebieten stammen.
- Der Wasserverbrauch zur Bewirtschaftung muss optimiert sein.
- Klärschlamm wird nicht zur Düngung verwendet.
- Für Bodenbegasungsmittel ist eine dokumentierte Aufzeichnung und Begründung vorhanden.
- Alle zur Nacherntebehandlung eingesetzten Pflanzenschutzmittel müssen offiziell registriert oder seitens der Behörde im Anwendungsland zugelassen sein. Ferner müssen sie für die Anwendung auf geernteten Kulturen zugelassen sein.
- Wenn gentechnisch veränderte Organismen verwendet werden, müssen direkte Kunden darüber informiert sein.
- Bei der Lagerung aller Konsumentenverpackungsmaterialien müssen Massnahmen zur Überwachung gegen Nagetiere, Schadorganismen, Vögel, physische und chemische Gefahren getroffen werden.
Zusätzlich zu den Muss-Kriterien existieren diverse Empfehlungen.
- Zugekaufte Stecklinge und Jungpflanzen müssen für mindestens 3 Monate oder 2/3 der Vegetationsperiode in einem zertifizierten Betrieb angebaut werden.
- Der Einsatz von Bodenbegasungsmitteln muss schriftlich begründet sein.
- Nacherntebehandlungen sollen nur durchgeführt werden, wenn es keine Alternative zur Sicherstellung der Qualitätserhaltung gibt. Über verwendete Mittel zur Erntenachbehandlung muss eine aktuelle Liste geführt werden.
- Säurekonzentrate zur Düngung werden getrennt von anderen Materialien gelagert.
- Bodensubstrate zum Anbau sollen nicht aus ausgewiesenen Naturschutzgebieten stammen.
Zusätzlich zu den Muss-Kriterien existieren diverse Empfehlungen.