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    oder
    ProduktgruppeLebensmittel
    ProduktFleisch

    IGP

    www.aop-igp.ch

    Gütesiegel der Schweizerischen Vereinigung AOP-IGP für in ihrem Ursprungsgebiet hergestellte oder verarbeitete Produkte

    Letzte Änderung: 2019
    Zeicheninhaber

    Schweizerische Vereinigung der AOP-IGP

    Labeltyp

    Gütesiegel

    "Transparenz"
    Der Labelinhaber antwortet auf Anfragen. Informationen zu den Kriterien und dem Labelsystem sind online zugänglich. Ein Stakeholder-Prozess stellt sicher, dass die Kriterien sinnvoll sind (weitere Infos).

    "Unabhängige Kontrolle"
    2-Augen-Prinzip: Eine vom Zeicheninhaber unabhängige Kontrollstelle führt regelmässig Kontrollen durch. Diese finden auch unangemeldet statt (weitere Infos).

    "Zertifizierung"
    4-Augen-Prinzip: Nach erfolgter Kontrolle wird der Kontrollbericht nochmals von einer unabhängigen und akkreditierten Zertifizierungsstelle überprüft (weitere Infos).

    Alle zwei Jahre angemeldete und unangemeldete Kontrollen in Verarbeitungs- und Veredelungsbetrieben mit anschliessender Zertifizierung durch eine unabhängige Kontroll- und Zertifizierungsstelle. Diese richtet sich nach dem jeweiligen Produkt und ist in dem entsprechenden Pflichtenheft angegeben. Auf Stufe Produktion finden keine Kontrollen statt. Akkreditierung der Kontroll- und Zertifizierungsstelle durch die Schweizerische Akkreditierungsstelle (SAS).

    Inhalte des Labels

    Ökologie

    Tierwohl

    Soziales

    Fair Trade

    Gesundheit

    Herkunft

    Über Inhalte des Labels

    "Inhalte des Labels". Die Inhalte, über welche dieses Label eine Aussage macht, sind grün markiert (Weitere Infos).

    Fleisch, Milchprodukte, Früchte und Gemüse, Getreide, Kräuter und Gewürze, Wein, Spirituosen

    IGP steht für indication géographique protégée, deutsch geschützte geographische Angabe (GGA).

    Produkte mit diesem Label hier kaufen

    Supermarkt, Detailhandel, regionale Lebensmittelgeschäfte, buyfresh

    Inhalte im Detail

    Allgemeine Kriterien

    Um als IGP anerkannt zu werden, muss ein Produkt in seinem Ursprungsgebiet entweder erzeugt, verarbeitet oder veredelt werden. Die Produkte tragen den Namen ihrer Herkunftsregion in ihrer Bezeichnung. Folgenden drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

    • Die Produkte sind mit der Region verbunden, welcher ihnen ihren Namen gibt.
    • Die Produkte sind durch die Tradition der Region beeinflusst.
    • Die Produkte werden nach traditionellen Methoden hergestellt.

    Fleisch

    Um als IGP anerkannt zu werden, muss ein Produkt in seinem Ursprungsgebiet entweder erzeugt, verarbeitet oder veredelt werden. Die Produkte tragen den Namen ihrer Herkunftsregion in ihrer Bezeichnung. Folgenden drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

    • Die Produkte sind mit der Region verbunden, welcher ihnen ihren Namen gibt.
    • Die Produkte sind durch die Tradition der Region beeinflusst.
    • Die Produkte werden nach traditionellen Methoden hergestellt.

    Milchprodukte

    Um als IGP anerkannt zu werden, muss ein Produkt in seinem Ursprungsgebiet entweder erzeugt, verarbeitet oder veredelt werden. Die Produkte tragen den Namen ihrer Herkunftsregion in ihrer Bezeichnung. Folgenden drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

    • Die Produkte sind mit der Region verbunden, welcher ihnen ihren Namen gibt.
    • Die Produkte sind durch die Tradition der Region beeinflusst.
    • Die Produkte werden nach traditionellen Methoden hergestellt.

    Getreide

    Um als IGP anerkannt zu werden, muss ein Produkt in seinem Ursprungsgebiet entweder erzeugt, verarbeitet oder veredelt werden. Die Produkte tragen den Namen ihrer Herkunftsregion in ihrer Bezeichnung. Folgenden drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

    • Die Produkte sind mit der Region verbunden, welcher ihnen ihren Namen gibt.
    • Die Produkte sind durch die Tradition der Region beeinflusst.
    • Die Produkte werden nach traditionellen Methoden hergestellt.

    Früchte und Gemüse

    Um als IGP anerkannt zu werden, muss ein Produkt in seinem Ursprungsgebiet entweder erzeugt, verarbeitet oder veredelt werden. Die Produkte tragen den Namen ihrer Herkunftsregion in ihrer Bezeichnung. Folgenden drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

    • Die Produkte sind mit der Region verbunden, welcher ihnen ihren Namen gibt.
    • Die Produkte sind durch die Tradition der Region beeinflusst.
    • Die Produkte werden nach traditionellen Methoden hergestellt.

    Kräuter und Gewürze

    Um als IGP anerkannt zu werden, muss ein Produkt in seinem Ursprungsgebiet entweder erzeugt, verarbeitet oder veredelt werden. Die Produkte tragen den Namen ihrer Herkunftsregion in ihrer Bezeichnung. Folgenden drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

    • Die Produkte sind mit der Region verbunden, welcher ihnen ihren Namen gibt.
    • Die Produkte sind durch die Tradition der Region beeinflusst.
    • Die Produkte werden nach traditionellen Methoden hergestellt.

    Wein

    Um als IGP anerkannt zu werden, muss ein Produkt in seinem Ursprungsgebiet entweder erzeugt, verarbeitet oder veredelt werden. Die Produkte tragen den Namen ihrer Herkunftsregion in ihrer Bezeichnung. Folgenden drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

    • Die Produkte sind mit der Region verbunden, welcher ihnen ihren Namen gibt.
    • Die Produkte sind durch die Tradition der Region beeinflusst.
    • Die Produkte werden nach traditionellen Methoden hergestellt.

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