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    oder
    ProduktgruppeLebensmittel
    ProduktFleisch

    Fidelio

    www.fidelio.ch

    Gütesiegel der Firma Fidelio Biofreiland AG für Fleisch aus biologischer Landwirtschaft

    Letzte Änderung: 2016
    Zeicheninhaber

    Fidelio Biofreiland AG

    Labeltyp

    Gütesiegel

    Sehr empfehlenswert
    159

    Über das neue Bewertungssystem

    Das Label wurde umfassend in den Bereichen «Management», «Ökologie und Soziales» und «Prozesse und Kontrolle» bewertet. Mehr Informationen dazu finden Sie hier

    Jährliche Kontrollen und anschliessende Zertifizierung der Betriebe sowie der Metzgereien durch die bio.inspecta AG . Das Zertifikat ist für ein Jahr gültig. Akkreditierung der bio.inspecta AG durch die Schweizerische Akkreditierungsstelle (SAS).

    Vergleich mit verwandten Labels

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    Inhalte im Detail

    Allgemeine Kriterien

    Fidelio Tiere stammen ausschliesslich von Biobetrieben, welche ihren Betrieb gesamtbetrieblich nach den Richtlinien der Bio Suisse bewirtschaften. Diese Richtlinien sehen unter anderem vor:

    • Bei verarbeiteten Produkten müssen gemäss Schweizer Bio-Richtlinien mindestens 95% der Zutaten aus biologischer Produktion stammen
    • Die Verordnung über besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme (BTS) wird einzig bei Rindern nicht vollumfänglich verlangt, wo die Anbindehaltung nicht grundsätzlich verboten ist
    • Die Verordnung über den regelmässigen Auslauf von Nutztieren (RAUS) ist bei allen Tiergattungen Bedingung
    • Ausschliesslich Haltung in Gruppen, wobei grosses Rindvieh vorübergehend auch angebunden werden kann
    • Eingestreute Liegefläche und viel Platz im Stall und im Laufhof
    • Die Futtermittel müssen zu 80%, bei Wiederkäuern zu 90% aus kontrolliert biologischem Anbau stammen
    • Wiederkäuende Tiere werden artgerecht überwiegend mit Heu und Gras vom eigenen Betrieb ernährt (Raufutterbasis)
    • Die Anwendung von Gentechnik ist auf allen Produktionsstufen, also auch für die Futtermittel, verboten
    • Eine möglichst stressfreie Schlachtung
    • Es werden nur reine Gewürze ohne Hilfsstoffe (z.B. Glutamate) verwendet
    • Zertifizierte Metzgereien müssen das Fidelio-Fleisch auf allen Verarbeitungsstufen sorgfältig von anderem Fleisch getrennt halten

     

    Im Jahr 2007 wurde auch ein Kapitel «soziale Anforderungen» in die Knospe-Richtlinien aufgenommen. Diese Kriterien sehen unter anderem vor:

    • Für alle MitarbeiterInnen gelten dieselben Rechte unabhängig von Geschlecht, Religion, Nationalität usw.
    • Grundsätzlich muss ein schriftlicher Arbeitsvertrag für alle MitarbeiterInnen vorliegen
    • Der Lohn muss mindestens den Grundbedarf der MitarbeiterInnen decken, den lokalen Gesetzen entsprechen und branchenüblich sein
    • Überstunden müssen mit den entsprechenden Lohnzuschlägen entschädigt oder mit Freizeit kompensiert werden
    • Zwangsarbeit und jede andere unfreiwillige Arbeit ist verboten
    • Die Betriebsleitung trägt Sorge, dass Gesundheit und Sicherheit der Menschen auf dem Betrieb intakt bleiben und durch die Mitarbeit nicht gefährdet werden
    • Der Zugang zu hygienischen Einrichtungen und medizinischer Versorgung muss vom Betrieb gewährleistet sein

    Fleisch

    • Bei verarbeiteten Produkten müssen gemäss Schweizer Bio-Richtlinien mindestens 95% der Zutaten aus biologischer Produktion stammen
    • Die Verordnung über besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme (BTS) wird einzig bei Rindern nicht vollumfänglich verlangt, wo die Anbindehaltung nicht grundsätzlich verboten ist
    • Die Verordnung über den regelmässigen Auslauf von Nutztieren (RAUS) ist bei allen Tiergattungen Bedingung
    • Ausschliesslich Haltung in Gruppen, wobei grosses Rindvieh vorübergehend auch angebunden werden kann
    • Eingestreute Liegefläche und viel Platz im Stall und im Laufhof
    • Die Futtermittel müssen zu 80%, bei Wiederkäuern zu 90% aus kontrolliert biologischem Anbau stammen
    • Wiederkäuende Tiere werden artgerecht überwiegend mit Heu und Gras vom eigenen Betrieb ernährt (Raufutterbasis)
    • Die Anwendung von Gentechnik ist auf allen Produktionsstufen, also auch für die Futtermittel, verboten
    • Eine möglichst stressfreie Schlachtung
    • Es werden nur reine Gewürze ohne Hilfsstoffe (z.B. Glutamate) verwendet
    • Zertifizierte Metzgereien müssen das fidelio-Fleisch auf allen Verarbeitungsstufen sorgfältig von anderem Fleisch getrennt halten

     

    Im Jahr 2007 wurde auch ein Kapitel «soziale Anforderungen» in die Knospe-Richtlinien aufgenommen (siehe allgemeine Kriterien).

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