Für den Durchblick im Label-Dschungel

    oder
    ProduktgruppeLebensmittel
    ProduktFleisch

    Coop Naturafarm

    www.coop.ch/naturafarm

    Gütesiegel der Firma Coop für Schweizer Fleisch und Eier aus tierfreundlicher Auslaufhaltung

    Letzte Änderung: 2016
    Zeicheninhaber

    Coop

    Labeltyp

    Gütesiegel

    Empfehlenswert
    119

    Über das neue Bewertungssystem

    Das Label wurde umfassend in den Bereichen «Management», «Ökologie und Soziales» und «Prozesse und Kontrolle» bewertet. Mehr Informationen dazu finden Sie hier

    Jährliche Kontrollen aller Produktions- Verarbeitungs- und Handelsstufen durch von Coop beauftragte unabhängige Kontrollorganisationen. Im Bereich Tierhaltung, Transporte und Schlachtung erfolgen die Kontrollen, welche grundsätzlich unangemeldet sind, durch den Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (STS) und beef control. Der Kontrolldienst STS ist durch die Schweizerische Akkreditierungsstelle SAS als Inspektionsstelle Typ A (höchster Grad an Unabhängigkeit) akkreditiert. Verarbeitung und Verkauf (Mengenrechnungen, Warenflusstrennung) werden durch die q.inspecta GmbH kontrolliert. Zusätzlich erfolgen interne Qualitätssicherungen durch QS Bell und QS Coop.

    Vergleich mit verwandten Labels

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    Coop

     

    Inhalte im Detail

    Allgemeine Kriterien

    • Aufzucht, Mast, Schlachtung und Verarbeitung müssen in der Schweiz erfolgen.
    • Die Betriebe müssen den ökologischen Leistungsnachweis ÖLN gemäss Bundesverordnung erbringen.
    • Die Tiere haben Platz gemäss den Bestimmungen des Bundes für besonders tierfreundliche Stallhaltung (BTS) und regelmässigen Auslauf ins Freie (RAUS).
    • Die Liegeflächen sind mit Stroh eingestreut.
    • Es dürfen keine gentechnisch veränderten Futtermittel eingesetzt werden.
    • Bei verarbeiteten Produkten (Charcuterie) sind Zusatzstoffe wann immer möglich zu vermeiden. Zugelassen sind mit wenigen Ausnahmen nur jene, die auch gemäss Bioverordnung für Bio-Produkte zugelassen sind.

    Eier

    • Aufzucht und Verarbeitung müssen in der Schweiz erfolgen
    • Die Betriebe müssen den ökologischen Leistungsnachweis ÖLN gemäss Bundesverordnung erbringen
    • Die Tiere haben Platz gemäss den Bestimmungen des Bundes für besonders tierfreundliche Stallhaltung (BTS) und regelmässigen Auslauf ins Freie (RAUS)
    • Die Stallanlage muss genügend Deckungs- und Rückzugsmöglichkeiten in Form von Etagen und Sitzstangen bieten
    • Der Aktivitätsbereich der Tiere im Stallraum muss mit ausreichend Tageslicht beleuchtet werden
    • Der Scharrraum im Stall beträgt mindestens 20% der für die Tiere begehbaren Fläche und ist lückenlos eingestreut
    • Die Anlage muss mit einem Aussenklimabereich (Schlechtwetterauslauf, Aussenklimazone, Wintergarten) ausgerüstet sein. Die Mindestfläche beträgt 0,05 m2 pro Tier.
    • Den Legehennen ist zwingend ein Weideauslauf zur Verfügung zu stellen. Pro Tier muss eine Gesamtauslauffläche von 2.5 m2 vorhanden sein.
    • Die maximale Herdengrösse für die Legehennen beträgt 6 000 Tiere.  Pro Betrieb dürfen mehrere Herden gehalten werden.
    • Den Tieren steht jederzeit frisches Trinkwasser zur Verfügung
    • Es werden keine gentechnisch veränderten Futtermittel eingesetzt
    • Chemisch-synthetisch hergestellte Farbstoffe sind verboten
    • Nach dem Einsatz rezept- oder bewilligungspflichtiger Substanzen sind die Absetzfristen strikte einzuhalten
    • Die Eier müssen frei von allen lebensmittelrechtlich relevanten Keimen sein. Die Vorschriften der Lebensmittelverordnung sind einzuhalten.
    • Vor dem Transport sind die Eier kühl zu lagern (max. 17°C). Hierzu ist im Lagerraum ein Thermometer anzubringen.
    • Die Eier dürfen nicht gewaschen und schmutzige Eier müssen aussortiert werden
    • Die Eier sind spätestens zwei Tage nach dem Legetag an dem mit der Verpackungsstelle vereinbarten Ort abzuliefern

    Fleisch

    • Aufzucht, Mast, Schlachtung und Verarbeitung müssen in der Schweiz erfolgen
    • Die Betriebe müssen den ökologischen Leistungsnachweis ÖLN gemäss Bundesverordnung erbringen
    • Die Tiere haben Platz gemäss den Bestimmungen des Bundes für besonders tierfreundliche Stallhaltung (BTS) und regelmässigen Auslauf ins Freie (RAUS)
    • Die Liegeflächen sind mit Stroh eingestreut
    • Es werden keine gentechnisch veränderten Futtermittel eingesetzt
    • Alle verwendeten Futtermittel müssen die Anforderungen der Coop Richtlinie Nutztierfütterung erfüllen (siehe Links)
    • Bei verarbeiteten Produkten (Charcuterie) sind Zusatzstoffe wenn immer möglich zu vermeiden. Zugelassen sind mit wenigen Ausnahmen nur jene, die auch gemäss Bioverordnung für Bio-Produkte zugelassen sind.
    • Für die Haltung der einzelnen Nutztiere gibt es spezielle Richtlinien (siehe Links)
    • Die Poulets werden in Freilandhaltung aufgezogen
    Unter dem Label Naturafarm wird auch Fleisch von Rindern aus der Mutterkuhhaltung mit dem Natura-Beef-Label verkauft (Kriterien siehe Natura-Beef).

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    Gerne dürfen Sie uns kontaktieren.

    Tel. +41 (0)44 267 44 11 E-Mail eva.hirsiger@pusch.ch

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