Coop Naturafarm
Gütesiegel der Firma Coop für Schweizer Fleisch und Eier aus tierfreundlicher Auslaufhaltung
Über das neue Bewertungssystem
Jährliche Kontrollen aller Produktions- Verarbeitungs- und Handelsstufen durch von Coop beauftragte unabhängige Kontrollorganisationen. Im Bereich Tierhaltung, Transporte und Schlachtung erfolgen die Kontrollen, welche grundsätzlich unangemeldet sind, durch den Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (STS) und beef control. Der Kontrolldienst STS ist durch die Schweizerische Akkreditierungsstelle SAS als Inspektionsstelle Typ A (höchster Grad an Unabhängigkeit) akkreditiert. Verarbeitung und Verkauf (Mengenrechnungen, Warenflusstrennung) werden durch die q.inspecta GmbH kontrolliert. Zusätzlich erfolgen interne Qualitätssicherungen durch QS Bell und QS Coop.
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Coop
Inhalte im Detail
- Aufzucht, Mast, Schlachtung und Verarbeitung müssen in der Schweiz erfolgen.
- Die Betriebe müssen den ökologischen Leistungsnachweis ÖLN gemäss Bundesverordnung erbringen.
- Die Tiere haben Platz gemäss den Bestimmungen des Bundes für besonders tierfreundliche Stallhaltung (BTS) und regelmässigen Auslauf ins Freie (RAUS).
- Die Liegeflächen sind mit Stroh eingestreut.
- Es dürfen keine gentechnisch veränderten Futtermittel eingesetzt werden.
- Bei verarbeiteten Produkten (Charcuterie) sind Zusatzstoffe wann immer möglich zu vermeiden. Zugelassen sind mit wenigen Ausnahmen nur jene, die auch gemäss Bioverordnung für Bio-Produkte zugelassen sind.
- Aufzucht und Verarbeitung müssen in der Schweiz erfolgen
- Die Betriebe müssen den ökologischen Leistungsnachweis ÖLN gemäss Bundesverordnung erbringen
- Die Tiere haben Platz gemäss den Bestimmungen des Bundes für besonders tierfreundliche Stallhaltung (BTS) und regelmässigen Auslauf ins Freie (RAUS)
- Die Stallanlage muss genügend Deckungs- und Rückzugsmöglichkeiten in Form von Etagen und Sitzstangen bieten
- Der Aktivitätsbereich der Tiere im Stallraum muss mit ausreichend Tageslicht beleuchtet werden
- Der Scharrraum im Stall beträgt mindestens 20% der für die Tiere begehbaren Fläche und ist lückenlos eingestreut
- Die Anlage muss mit einem Aussenklimabereich (Schlechtwetterauslauf, Aussenklimazone, Wintergarten) ausgerüstet sein. Die Mindestfläche beträgt 0,05 m2 pro Tier.
- Den Legehennen ist zwingend ein Weideauslauf zur Verfügung zu stellen. Pro Tier muss eine Gesamtauslauffläche von 2.5 m2 vorhanden sein.
- Die maximale Herdengrösse für die Legehennen beträgt 6 000 Tiere. Pro Betrieb dürfen mehrere Herden gehalten werden.
- Den Tieren steht jederzeit frisches Trinkwasser zur Verfügung
- Es werden keine gentechnisch veränderten Futtermittel eingesetzt
- Chemisch-synthetisch hergestellte Farbstoffe sind verboten
- Nach dem Einsatz rezept- oder bewilligungspflichtiger Substanzen sind die Absetzfristen strikte einzuhalten
- Die Eier müssen frei von allen lebensmittelrechtlich relevanten Keimen sein. Die Vorschriften der Lebensmittelverordnung sind einzuhalten.
- Vor dem Transport sind die Eier kühl zu lagern (max. 17°C). Hierzu ist im Lagerraum ein Thermometer anzubringen.
- Die Eier dürfen nicht gewaschen und schmutzige Eier müssen aussortiert werden
- Die Eier sind spätestens zwei Tage nach dem Legetag an dem mit der Verpackungsstelle vereinbarten Ort abzuliefern
- Aufzucht, Mast, Schlachtung und Verarbeitung müssen in der Schweiz erfolgen
- Die Betriebe müssen den ökologischen Leistungsnachweis ÖLN gemäss Bundesverordnung erbringen
- Die Tiere haben Platz gemäss den Bestimmungen des Bundes für besonders tierfreundliche Stallhaltung (BTS) und regelmässigen Auslauf ins Freie (RAUS)
- Die Liegeflächen sind mit Stroh eingestreut
- Es werden keine gentechnisch veränderten Futtermittel eingesetzt
- Alle verwendeten Futtermittel müssen die Anforderungen der Coop Richtlinie Nutztierfütterung erfüllen (siehe Links)
- Bei verarbeiteten Produkten (Charcuterie) sind Zusatzstoffe wenn immer möglich zu vermeiden. Zugelassen sind mit wenigen Ausnahmen nur jene, die auch gemäss Bioverordnung für Bio-Produkte zugelassen sind.
- Für die Haltung der einzelnen Nutztiere gibt es spezielle Richtlinien (siehe Links)
- Die Poulets werden in Freilandhaltung aufgezogen