Bioland
Gütesiegel des Vereins Bioland für Lebensmittel aus biologischer Landwirtschaft
Über das neue Bewertungssystem
Jährliche Kontrollen mit anschliessender Zertifizierung nach den Richtlinien der EG-Öko-Verordnung sowie zusätzlich nach den Bioland Richtlinien durch eine akkreditierte Kontroll- und Zertifizierungsstelle. Im Bereich Futtermittel erfolgen die Kontrollen viermal jährlich. Zusätzlich finden bei 10-20 % der Betriebe unangemeldete Stichprobenkontrollen statt. Das Zertifikat ist für ein Jahr gültig.
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Bioläden und Reformhäuser, Hofläden
Inhalte im Detail
Die wesentlichen Bioland-Kriterien sind:
- Die Zutaten der Produkte müssen zu 95% aus dem ökologischen Landbau stammen
- Gesamtbetriebliche Umstellung, wobei die Auszeichnung erst nach der Umstellung (meist 24 Monate) erfolgt
- Verzicht auf chemisch-synthetische Dünger
- Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel jeglicher Art
- Das Saatgut muss aus ökologischem Anbau stammen
- Die Tiere müssen aus ökologisch wirtschaftenden Betrieben stammen
- Artgerechte Tierhaltung hinsichtlich ausreichender Wasserversorgung und Belüftung, genügend Licht und Zugang ins Freie
- Bei der Behandlung von kranken Tieren sind ist die Anwendung von Naturheilkunde und Homöopathie vorzuziehen
Zusätzlich ist Bioland IFOAM-akkreditiert (Internationale Vereinigung der biologischen Landbaubewegungen). Damit erfüllt Bioland die IFOAM-Basisrichtlinien (siehe Links).
- Die Zutaten der Produkte müssen zu mindestens 95% aus ökologischem Anbau stammen
- Gesamtbetriebliche Umstellung, wobei die Auszeichnung erst nach der Umstellung (meist 24 Monate) erfolgt
- Die Tiere müssen aus ökologisch wirtschaftenden Betrieben stammen
- Artgerechte Tierhaltung hinsichtlich ausreichender Wasserversorgung und Belüftung, genügend Licht und Zugang ins Freie
- Biobauern verfüttern überwiegend (mindestens 50%) selbst erzeugtes Futter (100% Bio-Futter). Beim Anbau verwenden Biobauern keine chemisch-synthetischen Pflanzenschutz- und Stickstoffdüngemittel. Hat ein Betrieb nicht ausreichend Ackerfläche, kann er auch Futter von anderen Biobetrieben zukaufen oder über eine Futtermühle beziehen.
- Futtermittel aus gentechnisch veränderten Organismen oder Bestandteile hieraus sind verboten. Gleiches gilt für Antibiotika als Futtermittelzusatzstoff zur Leistungsförderung, synthetische Aminosäuren und Fischmehl.
- Bei der Behandlung von kranken Tieren sind ist die Anwendung von Naturheilkunde und Homöopathie vorzuziehen. Ist eine Behandlung mit herkömmlichen Medikamenten unabdingbar, wird die Wartezeit bis zur Vermarktung der tierischen Produkte verdoppelt.
- Bei der Käseherstellung wird zur Labfällung natürliches Kälber-Lab oder mikrobielles Lab (aus einem Pilz gewonnen) verwendet
- In Bio-Joghurts dürfen nur natürliche Aromen verwendet werden
- Die Zutaten der Produkte müssen zu 95% aus dem ökologischen Landbau stammen
- Gesamtbetriebliche Umstellung, wobei die Auszeichnung erst nach der Umstellung (meist 24 Monate) erfolgt
- Verzicht auf chemisch-synthetische Dünger
- Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel jeglicher Art
- Das Saatgut muss aus ökologischem Anbau stammen
- Gesamtbetriebliche Umstellung, wobei die Auszeichnung erst nach der Umstellung (meist 24 Monate) erfolgt
- Die Tiere müssen aus ökologisch wirtschaftenden Betrieben stammen
- Artgerechte Tierhaltung hinsichtlich ausreichender Wasserversorgung und Belüftung, genügend Licht und Zugang ins Freie
- Biobauern verfüttern überwiegend selbst erzeugtes Futter (100% Bio-Futter). Beim Anbau verwenden Biobauern keine chemisch-synthetischen Pflanzenschutz- und Stickstoffdüngemittel. Hat ein Betrieb nicht ausreichend Ackerfläche, kann er auch Futter von anderen Biobetrieben zukaufen oder über eine Futtermühle beziehen. Rinder, Schafe und Ziegen werden zu 100 % mit Biofutter gefüttert. Bei anderen Tierarten ist konventionelles Futter in Ausnahmefällen erlaubt.
- Futtermittel aus gentechnisch veränderten Organismen oder Bestandteile hieraus sind verboten. Gleiches gilt für Antibiotika als Futtermittelzusatzstoff zur Leistungsförderung, synthetische Aminosäuren und Fischmehl.
- Bei der Behandlung von kranken Tieren sind ist die Anwendung von Naturheilkunde und Homöopathie vorzuziehen
- Die Zutaten der Produkte müssen zu mindestens 95% aus dem ökologischen Landbau stammen
- Gesamtbetriebliche Umstellung, wobei die Auszeichnung erst nach der Umstellung (meist 24 Monate) erfolgt
- Die Tiere müssen aus ökologisch wirtschaftenden Betrieben stammen
- Artgerechte Tierhaltung hinsichtlich ausreichender Wasserversorgung und Belüftung, genügend Licht und Zugang ins Freie
- Biobauern verfüttern überwiegend selbst erzeugtes Futter (100% Bio-Futter). Beim Anbau verwenden Biobauern keine chemisch-synthetischen Pflanzenschutz- und Stickstoffdüngemittel. Hat ein Betrieb nicht ausreichend Ackerfläche, kann er auch Futter von anderen Biobetrieben zukaufen oder über eine Futtermühle beziehen. Rinder, Schafe und Ziegen werden zu 100 % mit Biofutter gefüttert. Bei anderen Tierarten ist konventionelles Futter in Ausnahmefällen erlaubt.
- Futtermittel aus gentechnisch veränderten Organismen oder Bestandteile hieraus sind verboten. Gleiches gilt für Antibiotika als Futtermittelzusatzstoff zur Leistungsförderung, synthetische Aminosäuren und Fischmehl.
- Bei der Behandlung von kranken Tieren sind ist die Anwendung von Naturheilkunde und Homöopathie vorzuziehen
- Die Zutaten der Produkte müssen zu 95% aus dem ökologischen Landbau stammen
- Gesamtbetriebliche Umstellung, wobei die Auszeichnung erst nach der Umstellung (meist 24 Monate) erfolgt
- Verzicht auf chemisch-synthetische Dünger
- Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel jeglicher Art
- Das Saatgut muss aus ökologischem Anbau stammen
- Die Zutaten der Produkte müssen zu 95% aus dem ökologischen Landbau stammen
- Gesamtbetriebliche Umstellung, wobei die Auszeichnung erst nach der Umstellung (meist 24 Monate) erfolgt
- Verzicht auf chemisch-synthetische Dünger
- Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel jeglicher Art
- Das Saatgut muss aus ökologischem Anbau stammen
- Die Zutaten der Produkte müssen zu 95% aus dem ökologischen Landbau stammen
- Gesamtbetriebliche Umstellung, wobei die Auszeichnung erst nach der Umstellung (meist 24 Monate) erfolgt
- Verzicht auf chemisch-synthetische Dünger
- Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel jeglicher Art
- Das Saatgut muss aus ökologischem Anbau stammen
Kriterien Kräutertee siehe Kriterien Kräuter