Terra Natura
Gütesiegel der Firma Lidl Schweiz für Schweizer Lebensmittel aus tiergerechter und umweltschonender Landwirtschaft
"Transparenz"
Der Labelinhaber antwortet auf Anfragen. Informationen zu den Kriterien und dem Labelsystem sind online zugänglich. Ein Stakeholder-Prozess stellt sicher, dass die Kriterien sinnvoll sind (weitere Infos).
"Unabhängige Kontrolle"
2-Augen-Prinzip: Eine vom Zeicheninhaber unabhängige Kontrollstelle führt regelmässig Kontrollen durch. Diese finden auch unangemeldet statt (weitere Infos).
"Zertifizierung"
4-Augen-Prinzip: Nach erfolgter Kontrolle wird der Kontrollbericht nochmals von einer unabhängigen und akkreditierten Zertifizierungsstelle überprüft (weitere Infos).
Alle Produktionsstufen werden unabhängig geprüft und auditiert. Alle Terra Natura Betriebe werden in einem sorgfältigen Auswahlverfahren vom Schweizer Tierschutz STS und Lidl Schweiz besucht, vom STS geprüft und letztendlich ins Programm aufgenommen. Haltung, Schlachtung und Transport der Schweine wird jährlich und unangekündigt durch den Schweizer Tierschutz STS kontrolliert. Werden die Richtlinien des Terra Natura-Programms vom Zucht-, Mast- oder Transportbetrieb missachtet, kommt es basierend auf dem Kontrollbericht des Schweizer Tierschutz STS zu Nachkontrollen und Sanktionen. Ist der Betrieb mit dem Kontrollbericht beziehungsweise den Sanktionen nicht einverstanden, sind in den Terra Natura-Richtlinien Beschwerdemechanismen vorhergesehen. STS ist durch die Schweizerische Akkreditierungsstelle SAS akkreditiert. Sämtliche Unternehmen, welche LTN Erzeugnisse produzieren oder vertreiben, unterstehen der Kontrollpflicht durch die offiziell zugelassene akkreditierte Zertifizierungsstelle ProCert AG Bern.
Inhalte des Labels
"Inhalte des Labels". Die Inhalte, über welche dieses Label eine Aussage macht, sind grün markiert (Weitere Infos).
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Lidl
Inhalte im Detail
- Alle Terra Natura Betriebe befinden sich in der Schweiz. Terra Natura Schweine müssen in der Schweiz geboren sein. Die Aufzucht, Mast und Schlachtung erfolgt in der Schweiz.
- Die Betriebe müssen die Vorgaben der Bundesprogramme RAUS (Regelmässiger Auslauf im Freien) und BTS (Besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme) erfüllen.
- Für alle Mastschweine, Galtsauen, Remonten, Eber sowie Schweine >25 kg muss der Auslauf permanent zugänglich sein. Ausgenommen sind kranke Tiere oder während der Deckzeit.
- Allen Tieren muss immer eine bodendeckend eingestreute, trockene Liegefläche ohne Perforation zur Verfügung stehen.
- Allen Tieren muss zusätzlich permanent eine ausreichende Beschäftigungsmöglichkeit geboten werden.
- In jedem Galtsauenbereich muss eine Wellnessbürste vorhanden sein.
- Alle abgesetzten Ferkel, Mastschweine, Remonten und nicht säugende Zuchtsauen müssen in Gruppen gehalten.
- Zu warmen Jahreszeiten (>25°C) muss bei Hitze allen Schweinen in Gruppenhaltung ab 25 kg sowie den Ebern eine Abkühlungsmöglichkeit im Aktivitätsbereich zur Verfügung gestellt werden.
- Haltung, Transport und Schlachtung werden jährlich und unangekündigt durch den Schweizer Tierschutz STS kontrolliert.
- Kein Einsatz von Gentechnik auf allen Stufen der Produktion.
- Alle Betriebe müssen den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) des Bundes erbringen.
- Mischfutter muss in der Schweiz hergestellt werden und Sojaprodukte müssen aus nachhaltiger Produktion stammen (gem. Schweizer Sojanetzwerk).
- Alle Terra Natura Betriebe befinden sich in der Schweiz. Terra Natura Schweine müssen in der Schweiz geboren sein. Die Aufzucht, Mast und Schlachtung erfolgt in der Schweiz.
- Die Betriebe müssen die Vorgaben der Bundesprogramme RAUS (Regelmässiger Auslauf im Freien) und BTS (Besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme) erfüllen.
- Für alle Mastschweine, Galtsauen, Remonten, Eber sowie Schweine >25 kg muss der Auslauf permanent zugänglich sein. Ausgenommen sind kranke Tiere oder während der Deckzeit.
- Allen Tieren muss immer eine bodendeckend eingestreute, trockene Liegefläche ohne Perforation zur Verfügung stehen.
- Allen Tieren muss zusätzlich permanent eine ausreichende Beschäftigungsmöglichkeit geboten werden.
- In jedem Galtsauenbereich muss eine Wellnessbürste vorhanden sein.
- Alle abgesetzten Ferkel, Mastschweine, Remonten und nicht säugende Zuchtsauen müssen in Gruppen gehalten.
- Zu warmen Jahreszeiten (>25°C) muss bei Hitze allen Schweinen in Gruppenhaltung ab 25 kg sowie den Ebern eine Abkühlungsmöglichkeit im Aktivitätsbereich zur Verfügung gestellt werden.
- Haltung, Transport und Schlachtung werden jährlich und unangekündigt durch den Schweizer Tierschutz STS kontrolliert.
- Kein Einsatz von Gentechnik auf allen Stufen der Produktion.
- Alle Betriebe müssen den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) des Bundes erbringen.
- Mischfutter muss in der Schweiz hergestellt werden und Sojaprodukte müssen aus nachhaltiger Produktion stammen (gem. Schweizer Sojanetzwerk).