Für den Durchblick im Label-Dschungel

    oder
    ProduktgruppeLebensmittel
    ProduktFleisch

    Terroir Fribourg

    www.terroir-fribourg.ch

    Gütesiegel der Association Terroir Fribourg für Produkte aus der Region Freiburg

    Letzte Änderung: 2019
    Zeicheninhaber

    Association Terroir Fribourg

    Labeltyp

    Gütesiegel

    "Transparenz"
    Der Labelinhaber antwortet auf Anfragen. Informationen zu den Kriterien und dem Labelsystem sind online zugänglich. Ein Stakeholder-Prozess stellt sicher, dass die Kriterien sinnvoll sind (weitere Infos).

    "Unabhängige Kontrolle"
    2-Augen-Prinzip: Eine vom Zeicheninhaber unabhängige Kontrollstelle führt regelmässig Kontrollen durch. Diese finden auch unangemeldet statt (weitere Infos).

    "Zertifizierung"
    4-Augen-Prinzip: Nach erfolgter Kontrolle wird der Kontrollbericht nochmals von einer unabhängigen und akkreditierten Zertifizierungsstelle überprüft (weitere Infos).

    Das Label «Terroir Fribourg» folgt den Grundsätzen der nationalen Richtlinien regio.garantie, die Eigentum des Vereins Schweizer Regionalprodukte (VSR) sind. Sie stellen die gleichen Standards für alle Regionalmarken in der Schweiz sicher und gelten für die Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Kontrolle und anschliessende Zertifizierung erfolgen durch die Interkantonale Zertifizierungsstelle (OIC) oder einer anderen unabhängigen, durch Terroir Fribourg bezeichnete Stelle behandelt. Der OIC ist durch die staatliche Akkreditierungsstelle SAS akkreditiert. Zertifikate sind gültig für vier Jahre und müssen nach Ablauf mit einer weiteren Kontrolle erneuert werden. Bei Verdachtsmomenten werden auch unangemeldete Kontrollen durchgeführt.

    Inhalte des Labels

    Ökologie

    Tierwohl

    Soziales

    Fair Trade

    Gesundheit

    Herkunft

    Über Inhalte des Labels

    "Inhalte des Labels". Die Inhalte, über welche dieses Label eine Aussage macht, sind grün markiert (Weitere Infos).

    Fleisch, Fisch, Milchprodukte, Eier, Früchte und Gemüse, Müllereiprodukte, Getränke, Wein, Bier

    Terroir Fribourg basiert auf den Richtlinien des nationalen Gütesiegels regio.garantie für Regionalprodukte.

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    Detailhändler, Direktverkauf ab Hof

    Inhalte im Detail

    Allgemeine Kriterien

    • Das Einzugsgebiet für Rohstoffe umfasst den Kanton Freiburg sowie alle angrenzenden Gemeinden.
    • Nicht zusammengesetzte Produkte stammen zu 100% aus dem Einzugsgebiet.
    • Bei zusammengesetzten Produkten stammen die landwirtschaftliche Hauptzutat sowie mind. 80% aller landwirtschaftlichen Zutaten aus dem Einzugsgebiet.
    • Landwirtschaftliche Zutaten, die im Einzugsgebiet nicht oder nicht ausreichend vorhanden sein, dürfen aus der gesamten Schweiz oder aus dem Ausland stammen.
    • Mind. 2/3 der Wertschöpfung wird im Einzugsgebiet erzielt.
    • Die Produktverarbeitung erfolgt im Kanton Freiburg.

    Fleisch

    • Geschlachtete Tiere haben je nach Art eine minimale Dauer im Einzugsgebiet verbracht (z.B. min. 5 Monate für Rinder).
    • Die Schlachtung kann ausserhalb des Einzugsgebiets stattfinden, wenn der Transportweg zur Metzgerei so kürzer ist.

    Fisch

    • Fisch aus Wildfang stammt zu 100% aus dem Einzugsgebiet.
    • In Zuchten darf Jungfisch von ausserhalb des Einzugsgebiets zugekauft werden.
    • Futtermittel sind frei von gentechnisch veränderten Rohstoffen.

    Milchprodukte

    • Der Hauptrohstoff Milch stammt zu 100% aus dem Einzugsgebiet.
    • Die Zutaten Apfel, Birne, Zwetschge, Rhabarber, Tafelkirsche, Erdbeere, Himbeere, Aprikose und Rübenzucker stammten mindestens aus der Schweiz.
    • Nicht aufgeführte landwirtschaftliche Zutaten müssen nicht aus der Schweiz stammen.

    Getreide

    • Getreide stammt zu 100% aus dem Einzugsgebiet.

    Früchte und Gemüse

    • Saatgut und Setzlinge können von ausserhalb des Einzugsgebiets bezogen werden.
    • Pflanzliche Produkte sind frei von gentechnischen Veränderungen.

    Vegetarische Lebensmittel

    Honig

    • Bienenstöcke befinden sich im Einzugsgebiet.
    • Der Honig besitzt ein Zertifikat von apisuisse, Suisse Garantie, Bio-Suisse oder Demeter, oder untersteht der Kontrolle gemäss Bioverordnung.

    Speisepilze

    • Die Brut kann aus dem Ausland bezogen werden, wenn sie in der Schweiz nicht oder nicht ausreichend erhältlich ist.
    • Substrat kann aus dem Ausland bezogen werden, wenn es in der Schweiz nicht in gleicher Qualität und zu Konkurrenzpreisen erhältlich ist.
    • Brut und Substrat sind fei von gentechnischen Veränderungen.

    Kräuter und Gewürze

    • Saatgut und Setzlinge können von ausserhalb des Einzugsgebiets bezogen werden.
    • Pflanzliche Produkte sind frei von gentechnischen Veränderungen.

    Getränke

    • Wasser stammt aus dem Einzugsgebiet und wird im Einzugsgebiet abgefüllt.
    • Rübenzucker stammt aus der Schweiz.
    • Verwendete Kräuter, Früchte, Gemüse und deren Extrakte stammen aus dem Einzugsgebiet.

    Wein und Bier

    • Wasser stammt aus dem Einzugsgebiet und wird im Einzugsgebiet abgefüllt.
    • Hopfen stammt aus der Schweiz.
    • Wein mit einer kontrollierten Ursprungsbezeichnung (z.B. AOP) ist zur Zertifizierung zugelassen.

    Schnittblumen

    • Setzlinge, Jungpflanzen, Knollen und Zwiebeln können von ausserhalb des Einzugsgebiets bezogen werden.
    • Schnittblumen und Sträucher haben ihre ganze Kulturzeit im Einzugsgebiet verbracht.
    • Produktionsbetriebe sind Bio- oder SwissGAP-zertifiziert.

    Pflanzen und Saatgut

    • Setzlinge, Jungpflanzen, Knollen und Zwiebeln können von ausserhalb des Einzugsgebiets bezogen werden.
    • Schnittblumen und Sträucher haben ihre ganze Kulturzeit im Einzugsgebiet verbracht.
    • Produktionsbetriebe sind Bio- oder SwissGAP-zertifiziert.

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