alpinavera
Gütesiegel des Trägervereins Alpinavera für Alp-, Berg- und Regionalprodukte aus Graubünden, Uri, Glarus und dem Tessin
"Transparenz"
Der Labelinhaber antwortet auf Anfragen. Informationen zu den Kriterien und dem Labelsystem sind online zugänglich. Ein Stakeholder-Prozess stellt sicher, dass die Kriterien sinnvoll sind (weitere Infos).
"Unabhängige Kontrolle"
2-Augen-Prinzip: Eine vom Zeicheninhaber unabhängige Kontrollstelle führt regelmässig Kontrollen durch. Diese finden auch unangemeldet statt (weitere Infos).
"Zertifizierung"
4-Augen-Prinzip: Nach erfolgter Kontrolle wird der Kontrollbericht nochmals von einer unabhängigen und akkreditierten Zertifizierungsstelle überprüft (weitere Infos).
Kontrolle und Zertifizierung erfolgt angemeldet im Zweijahresrhythmus durch die unabhängige Kontrollstelle bio.inspecta. Die Zertifizierungsstelle wird durch die Schweizerische Akkreditierungsstelle SAS akkreditiert. Bei Verdachtsmomenten und Unklarheiten können zudem unangemeldete Kontrollen durchgeführt werden.
Inhalte des Labels
"Inhalte des Labels". Die Inhalte, über welche dieses Label eine Aussage macht, sind grün markiert (Weitere Infos).
Früchte, Gemüse, Käse, Fleisch- & Wurstwaren, Fisch, Backwaren, Honig, Konfitüre, Teigwaren, Getreideprodukte, Tee, Essig, Gewürze, Sirup, Limonade, Bier, Gastronomie, Schnittblumen, Pflanzen, Schmuck und Handwerk, Holzprodukte
alpinavera bildet mit den drei weiteren überregionalen Organisationen Culinarium, «Das Beste der Region» und Pays romand - Pays gourmand den Verein Schweizer Regionalprodukte. Im Jahr 2017 hat der Verein mit regio.garantie ein nationales Gütesiegel für zertifizierte Regionalprodukte eingeführt. Produkte, welche für Regionallabels des Vereins zertifiziert sind, können zusätzlich zum jeweiligen Regionallabel mit dem neuen Gütesiegel gekennzeichnet werden.
Produkte mit diesem Label hier kaufen
Detailhandel, Gastronomiebetriebe, Alpinavera Onlineshop
Inhalte im Detail
- Nicht zusammengesetzte Produkte stammen zu 100% aus der Region (z.B. Milch, Fleisch, Käse).
- Bei zusammengesetzten Produkten stammen mind. 80% der Zutaten aus der Region, die Hauptzutat (mengenbezogen) stammt zwingend aus der Region.
- Die Herstellung der Produkte erfolgt zu mind. 2/3 in der Region (Wertschöpfung).
- Durch Suisse Garantie zertifizierter Schweizer Zucker gilt immer als regionale Zutat.
- Importierte Produkte bedürfen ab einem Einsatz von 1% einer Bewilligung.
- Bei Produkten des Kulinarischen Erbe Schweiz dürfen die Zutaten nach oben genannten Kriterien aus der ganzen Schweiz stammen, falls sie in der Region nicht in ausreichender Menge vorkommen.
- Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) sind verboten.
Fruchtgrundstoffe (Joghurt, Molkedrinks, Quark etc) müssen für die Fruchtarten Apfel, Birne, Zwetschge, Rhabarber, Tafelkirsche, Erdbeere, Himbeere und Aprikose aus der Schweiz stammen.
- Das geschlachtete Tier muss aus dem durch die Regionalmarke definierten Gebiet stammen.
- Die Tiere müssen einen definierten Zeitraum auf dem Betrieb des Lieferanten gehalten worden sein.
- Tiere werden in der betreffenden Region geschlachtet. Ausnahmebewilligungen für den Transport von Lebendtieren sind möglich, wenn die Transportwege zum Schlachthof kürzer sind, als sie innerhalb der Region wären.
- Saat- und Pflanzengut sowie Setzlinge dürfen von ausserhalb der Region bezogen werden.
- Pilzsporen können aus dem Ausland bezogen werden, wenn in der Schweiz kein qualitativ ebenbürtiges Substrat zu Konkurrenzpreisen erworben werden kann.
- Das Wasser wird als Zutat angerechnet und muss aus der Region stammen.
- Der Hopfen stammt aus der Schweiz.
- Braumalz muss zu mindestens 80% aus der Region stammen.
- Fische aus Wildfang müssen zu 100 % aus dem durch die Regionalmarke definierten Gebiet stammen.
- Bei Zuchtfischen dürfen Jungfische (bis 100 g pro Jungfisch) von ausserhalb der Region zugekauft werden.
- Futtermittel sind GVO-frei.
Richtlinien für normale Gastronomiebetriebe
- Mind. 4 à la Carte-Gerichte oder 1/3 des Kartenangebots stammt aus der Region.
- Mind. 1 Dessert kommt aus der Region.
- Bei Frühstücksangebot stammen Milch, 2 Milchprodukte, 2 Käse und 2 weitere Produkte (z. B. Honig, Fleisch, Backwaren) aus der Region.
- Mind. 1 Mineralwasser (oder Hahnenwasser), 2 alkoholfreie Getränke, 5 Weine und 2 weitere alkoholische Getränke sind aus der Region.
Richtlinien für Gemeinschaftsgastronomie in Betrieben, Gesundheits- sowie Pflegeinstitutionen und Bildungseinrichtungen
- Betriebe können sich mit einem kleinen, mittleren oder grossen Angebot qualifizieren.
- Mind. 4 regionale Speisekomponenten (z.B. Stärkebeilage, Salat) pro Woche
- 1 regionales Dessert pro Woche
- 1 saisonale Frucht täglich
- 1 saisonales Gericht pro Saison
- Mindestangebot für regionale alkoholfreie und alkoholische Getränke
- Durch das Einhalten weiterer Bestimmungen zu Aroma- und Zusatzstoffen kann zudem die Ergänzung ‘Natürlich-Ausgewogen’ im Zertifikat erhalten werden.
- Die unter der Regionalmarke ausgezeichneten Produkte haben die gesamte Kulturzeit in der Region verbracht.
- Produktionsbetriebe ab einer gewissen Umsatzhöhe müssen mit einem gültigen SwissGAP- oder Bio-Zertifikat ausgezeichnet sein.
- 100% des Hauptmaterials und 80% des Gesamtmaterials muss aus der Region stammen.
- Ist Holz in der Region nicht in genügender Menge und Qualität vorhanden, darf es aus der gesamten Schweiz stammen.
- Ist Holz in der Schweiz nicht in genügender Menge und Qualität vorhanden, darf es aus dem Ausland stammen. Holz aus dem Ausland muss FSC- oder PEFC-zertifiziert sein.
- Die Wertschöpfung muss zu mind. 2/3 in der Region generiert werden.