Schweizer Allergie-Gütesiegel
Gütesiegel der Firma Service Allergie Suisse SA für allergikerfreundliche Produkte und Dienstleistungen
"Transparenz"
Der Labelinhaber antwortet auf Anfragen. Informationen zu den Kriterien und dem Labelsystem sind online zugänglich. Ein Stakeholder-Prozess stellt sicher, dass die Kriterien sinnvoll sind (weitere Infos).
"Unabhängige Kontrolle"
2-Augen-Prinzip: Eine vom Zeicheninhaber unabhängige Kontrollstelle führt regelmässig Kontrollen durch. Diese finden auch unangemeldet statt (weitere Infos).
"Zertifizierung"
4-Augen-Prinzip: Nach erfolgter Kontrolle wird der Kontrollbericht nochmals von einer unabhängigen und akkreditierten Zertifizierungsstelle überprüft (weitere Infos).
Alle drei Jahre Kontrolle mit anschliessender Zertifizierung durch eine unabhängige Kontroll- und Zertifizierungsstelle. Zusätzlich finden auch innerhalb der Gültigkeitsdauer Kontrollen statt. Gleichzeitig prüfen Ärzte und Wissenschaftler, ob die Produkte für Betroffene geeignet und die entsprechenden Informationen korrekt sind. Die Gültigkeitsdauer für ein Zertifikat beträgt 3 Jahre. Die Zertifizierungsstellen sind von der Service Allergie Suisse SA zugelassen und von der Schweizerischen Akkreditierungsstelle (SAS) akkreditiert.
Inhalte des Labels
"Inhalte des Labels". Die Inhalte, über welche dieses Label eine Aussage macht, sind grün markiert (Weitere Infos).
Lebensmittel, Kosmetika, Haushaltgeräte, Textilien, Wasch- und Reinigungsmittel, technische Produkte
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Fachhandel, Detailhandel, Apotheken, Gastronomie, Onlineshop
Inhalte im Detail
Jedes zertifizierte Produkt muss spezifischen Anforderungen genügen. Die Hersteller der Produkte müssen den Nachweis eines Qualitätsmanagements erbringen.
Die Produkte enthalten keine der gesetzlich zugelassenen, aber möglicherweise allergieauslösenden Stoffe in einer Konzentration über 0,01‰ (bei Produkten, die auf der Haut verbleiben) respektive in einer Konzentration von über 0,1‰ (bei Produkten, die abgespült werden)
- Saug- oder Filtersysteme müssen mindestens eine Art von Allergie auslösenden Partikeln (z.B. Pollen, Schimmelpilze, Hausstaubmilben,
Tierhaare) zu 80% eliminieren können - Saugysteme halten mindestens 80% der Allergie auslösenden Partikel von der betroffenen Person fern
- Filtersysteme erreichen für Partikel der Grösse 0.4µm einen Wirkungsgrad von mindestens 60%
- Einrichtung: Nichtraucherzimmer, glattflächiger Bodenbelag, frei von Stoffpolstermöbeln, klimatisierter Raum oder Fenster mit Pollenschutzgitter, milbenallergendichte Matratzen-, Duvet- und Kissenüberzüge; Bereitstellung hypoallergener Produktewie Seife, Duschgel oder Shampoo
- Reinigung: hypoallergene Reinigungs- und Waschmittel, Verwendung eines Staubsaugers mit geeignetem Filtersystem, Gästeinformation über die Art und Verwendung der Reinigungsmittel
- Keine der folgenden allergisierenden Pflanzen im ganzen Betrieb: Ficus benjamina, Philodendron bipennifolium und Yucca aloifolia
- Haustierverbot
- Alle Räume sind rauchfrei
- Keine der folgenden allergisierenden Pflanzen: Ficus benjamina, Philodendron bipennifolium und Yucca aloifolia
- Auskunftspflicht über die Speisenzusammensetzung
- Der Betrieb muss auf Anfrage ein Allergiker-Menü anbieten können
Die Produkte enthalten keine der gesetzlich zugelassenen, aber möglicherweise allergieauslösenden (Duft-)Stoffe in einer Konzentration über 0,1‰
- «kann enthalten»: Je nach Lebensmittel ist weniger als 5mg Sulfit pro kg oder weniger als 20mg Gluten pro kg (=«glutenfrei») oder weniger als 0.1g Laktose pro 100g (=«laktosefrei») enthalten. Falls ein Produkt für einen anderen potentiell allergenen Inhaltsstoff gelabelt wird, ist der Gehalt dieses Stoffes mindestens 20 Mal tiefer als vom Gesetzgeber vorgeschrieben und beträgt weniger als 50mg pro kg.
- «geeignet bei...»: Darf nur für allergenfreie Produkte verwendet werden, wenn die allergenen Stoffe in vergleichbaren Produkten üblicherweise vorkommen.
- Zusätzlich zu den Lebensmitteln, welche der Gesetzgeber als verschärft deklarationspflichtig aufführt, müssen weitere, möglicherweise allergieauslösende Lebensmittel auf der Packung deklariert werden. Darunter sind Pfeffer, Koriander, Karotten, Tomaten, etliche Früchte, Mohn, Hirse, Buchweizen und Produkte, die aus den genannten Lebensmitteln hergestellt worden sind.
- «ohne allergene Partikel»: Hersteller müssen den Beweis erbringen, dass keine chemische Irritation hervorgerufen wird (Prüfung gemäss der Norm DIN EN ISO 10993-10). Produkte enthalten keine allergieauslösenden Stoffe gemäss Ökotex Standard 100 und keine Azofarbstoffe (gemäss Art. 21 und Anhang 7 der Verordnung des EDI), die sich durch reduktive Spaltung in mehrere Azogruppen abspalten können.
- «für sensible Haut»: Produkte erfüllen «ohne allergene Partikel» (siehe oben). Zusätzlich ist der Durchmesser abstehender Fasern kleiner als 12µm und die Produkte weisen ein minimiertes mechanisches Kontaktempfinden auf der Haut auf.
- «für Neurodermitiker geeignet»: Die Stoffe sind «für sensible Haut» geeignet (siehe oben) und verfügen über ausreichende Atmungsaktivität. Textilien aus Seide enthalten kein von der Seidenraupe ausgeschiedenes Sericin.